Genozid gilt als das "Verbrechen aller Verbrechen". Boris Barth stellt in diesem Buch kritisch dar, was unter Völkermord zu verstehen ist und was ihn von Massakern, "ethnischen Säuberungen", Verfolgung politischer Gegner und anderen Formen staatlicher Massengewalt unterscheidet. Diese Fragen werden an konkreten historischen Fällen von Völkermord veranschaulicht: an der Ermordung der europäischen Juden im Nationalsozialismus, am Völkermord an den Armeniern und an den Vorgängen in Ruanda 1994. Auch werden Fälle untersucht, in denen Genozidverdacht besteht: der deutsche Vernichtungskrieg gegen die Herero, die stalinistischen Verbrechen und das Regime der Roten Khmer. Abschließend werden Frühwarnsignale erörtert, durch die Völkermord möglicherweise bereits im Ansatz erkannt und verhindert werden kann.
Enttäuscht zeigt sich Jürgen Zimmerer von Boris Barths Einführung in die Geschichte des Genozids. Zwar zollt er dem Unternehmen des Autors Respekt, da die Genozidforschung in Deutschland bisher recht stiefmütterlich behandelt werde. Für Zimmerer spiegelt das Scheitern von Barths Arbeit aber auch die Probleme der Disziplin. So nennt er ein strukturelles Problem, dass es in Deutschland kaum Wissenschaftlicher gibt, die Genozide selbst erforscht haben. Die meisten Wissenschaftlicher schrieben aus "großer Überflughöhe", wobei Differenzierungen zu kurz kommen. Auch bei Barth sieht er dieses Problem. Außerdem hält er dem Autor vor, "zu konventionell" und "zu unreflektiert" zu argumentieren. Dass Barth eine Reihe von Massenmorden als "Fälle von Genozidverdacht" bezeichne, nimmt ihm Zimmerer übel und wirft ihm Unkenntnis der aktuellen Literatur, vor allem angelsächsischer Provenienz, vor sowie "eurozentrische Überheblichkeit". Lücken kreidet er dem Autor auch beim Thema Nationalsozialismus an. Schließlich scheint ihm Barths Sprachgebrauch oft unsensibel, etwa wenn von "Ausrottungen" und "Rassenmischungen" die Rede ist.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Rundschau, 29.03.2006
Ein "kluges" und äußert hilfreiches Buch zur Begriffsklärung beim Thema Völkermord, meint Rezensent Wolfgang Kruse. Boris Barth befrage die historischen Massenmorde und Völkermorde zwar nach einem sehr eng gefassten Definitionsschema, aber ein solch eng gefasster Genozid-Begriff habe den Vorteil "begrifflicher Klarheit". Auf der anderen Seite, so der Rezensent, befreie eine solche Definition Stalins Massenmorde oder die "killing fields" der Roten Khmer vom Genozid-Vorwurf. Der Autor nehme den Holocaust zum Bezugspunkt für seine Definition, wonach erst der "umfassende Vernichtungswille", nicht aber gewalttätige Vertreibung das entscheidende Kriterium sei. Eindeutig in diesem Sinne seien für den Autor die Morde an den Armeniern 1915 und der Tutsi 1994 in Ruanda. Der Rezensent hebt hervor, dass es dem Autor nicht um eine moralische Relativierung geht, sondern allein um begriffliche Abgrenzung. Auch lasse er in seinen informativen Einführungen zu den historischen Beispielen alle "Deutungsmöglichkeiten" zu Wort kommen und verbinde seine eigene Interpretation "souverän" mit den fachwissenschaftlichen Diskussionen. So habe der Leser stets ein "hohes Maß an autonomer Urteilsmöglichkeit".
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