Werner Rügemer

Cross Border Leasing

Ein Lehrstück zur globalen Enteignung der Städte
Cover: Cross Border Leasing
Westfälisches Dampfboot Verlag, Münster 2004
ISBN 9783896915689
Kartoniert, 200 Seiten, 19,90 EUR

Klappentext

"Cross Border Leasing" - angesichts chronisch leerer Kassen reagieren Kommunen und öffentliche Unternehmen vielerorts wie elektrisiert auf diese "Zauberformel". Seit 1995 haben Hunderte Städte und öffentliche Unternehmen in Deutschland und Europa ihre Großanlagen wie Klär- und Wasserwerke, Straßenbahnen, Schienennetze, Kanalisationen, Schulen und Messehallen an US-Investoren verkauft und zurückgemietet, sich in dem wahnwitzigen Glauben wiegend, auf diese Weise Geld zu sparen.Werner Rügemer legt in seinem Buch die bisher geheimen Vertragsinhalte erstmalig im vollen Umfang offen. Die Städte, die alle Risiken der 99 Jahre laufenden Verträge übernehmen, erhalten anfangs einen "Barwertvorteil" in Millionenhöhe, geraten aber in die Gefahr vollständiger Enteignung. Rügemer schildert Entstehung und Struktur dieses Finanzprodukts der "New Economy" in den USA, seine Verwandtschaft mit anderen Formen öffentlicher Enteignung, das Ausmaß in den wichtigsten europäischen Staaten sowie die Arbeitsmethoden der Leasingbranche.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 16.08.2004

Rezensent Correll Wex lobt, Werner Rügemer arbeite in diesem "akribisch Recherchierten" Werk den "Grundmechanismus" der Globalisierung heraus, der zur systematischen Enteignung der Städte führe. Selbst wenn, so lobt Wex weiter, mittlerweile auch noch der letzte Gemeindebürgermeister wisse, was Cross Border Leasing (CBL) ist, so zeige Rügemer, dass dennoch beispielsweise überhaupt nicht sicher sei, ob alle Städte, die inzwischen auf diese Form der Haushaltssanierung zurückgreifen würden, auch vorbereitet seien auf das, was nun geschehen ist: eine US-amerikanische Gesetzesänderung hat der CBL-Praxis einen Riegel vorgeschoben. Rügemer habe in diesem Buch also, so Wex, "in detektivischer Feinarbeit" die diffizilen Zusammenhänge des CBL aufgedeckt - und auch Vergleiche zum internationalen Markt etwa gezogen. So ist CBL, erfährt man, in Frankreich beispielsweise verboten: es gilt dort als ein unzulässiger Eingriff in kommunales Eigentum.
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