Rainer Maria Kiesow

Das Alphabet des Rechts

Cover: Das Alphabet des Rechts
S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2004
ISBN 9783596163168
Kartoniert, 320 Seiten, 16,90 EUR

Klappentext

Die alphabetische Organisation des Buchs gibt manche Gelegenheit zu unerwarteten Abschweifungen und Einlassungen. Doch jede dieser Digressionen, aus denen sich dieses "Alphabet" zusammensetzt, bietet eine Fülle von Funden, Einsichten, Querverbindungen und nicht zuletzt von Quellen der Rechtsgeschichte.

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 26.02.2005

Dem Band liegt eine Habilitationsschrift zugrunde - und das merke man weiß Gott nicht. Das ist wohl als Kompliment von Seiten des Rezensenten Uwe Justus Wenzel gemeint, der dennoch nicht ganz und gar glücklich scheint mit diesem Werk, dessen Titel sehr wörtlich zu nehmen ist. Alphabetisch aufgereiht nämlich werden die Stichworte zu Geschichte, Systematik und Gegenwart des Rechts, von "Anbruch" bis "Zeitnot". Wiederholt stellt der Rezensent fest, dass Wiederholungen nicht ausbleiben, wohl auch nicht ausbleiben können. Etwa das Diderot-Zitat, das die in naher Zukunft bevorstehende Unübersichtlichkeit des in Bibliotheken gesammelten Wissens prognostiziert. Am nächsten kommt Wenzel einem Urteil über den Band, wenn er den Autor als "literarisch wie historiographisch nicht minder bewandert als ambitioniert" lobt.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.02.2005

Etwas zwiespältig zeigt sich Rezensent Gerd Roellecke gegenüber Rainer Maria Kiesows "Alphabet des Rechts". Grundsätzlich stimmt er der Grundthese des Buches zu, das Recht lasse sich nicht in einem System fassen - auch wenn es in der Geschichte immer wieder Versuche gab, genau dies zu tun. Trotzdem tut er sich sichtlich schwer, mit dem Anliegen des Autors, den Gedanken einer systematischen Ordnung des Rechts zu destruieren. So ist er auch nicht besonders glücklich mit der Entscheidung Kiesows, seinen Stoff alphabetisch zu gliedern - zumal dieser dieses Schema selbst kritisiert, da es sich beim Alphabet um ein "rechtsfremdes System" handle. Angeboten hätte sich für Roellecke eine chronologische Gliederung des Stoffes. Kiesows "alphabetisches Arrangement" betrachtet er dann auch weniger als ein Spiel "mit der Not der Gliederung", sondern eher als eine "Spekulation auf intellektuelle Überraschungseier", biete sich doch so manche Gelegenheit zu unerwarteten Abschweifungen und Einlassungen. Trotz dieser grundsätzlichen Bedenken hat Roellecke die Lektüre des Buches Vergnügen bereitet. Er lobt es zudem als "anregend". "Schmerz" am Beispiel einer lästigen Rezensionsverpflichtung darzustellen, hätte er sich jedenfalls nicht getraut.
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