Stichwort
Fluchtgut
12 Presseschau-Absätze
9punkt 03.08.2015 […] Der Streit um das Gurlitt-Erbe könnte unwillkommene Weiterungen in Schweizer Museen und im Schweizer Kunsthandel haben, schreibt Stefan Koldehoff in der FAZ, weil nun eine Menge Werke ins Gerede kommen könnten, die die Schweizer bisher nicht zurückgeben wollten, denn "Deutschland definiert, anders als die Schweiz, auch sogenanntes Fluchtgut als zu restituierendes - jenen Besitz also, den zumeist jüdische Besitzer zwar ins sichere Ausland, etwa die Schweiz, bringen konnten, den sie dort aber verkaufen mussten, um ihre weitere Flucht oder den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können." […]