Essay

Niemandsrechte mit Ewigkeitsklausel II

Von Daniele Dell'Agli
18.11.2019. Individualrechte sind, Eigentums- und Freiheitsrechte voran, als Mittel der Selbstbehauptung Einzelner gegen andere, gegen Gemeinschaft, gegen Gesellschaft und gegen Ansprüche des Staates ausgelegt. Da kommt so schnell keine Achtung für das Gemeinsame auf. Wer die Klimakrise bewältigen will, muss die Systemfrage stellen. Die Idee der "Commons" weist den Weg: Mieten oder pachten ja, besitzen nein.

Teil 1 des Essays Niemandsrechte mit Ewigkeitsklausel finden Sie hier. (d.Red.)

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Man kann in den Auseinandersetzungen um den Schutz bzw. die Wiedergewinnung unserer natürlichen Lebensgrundlagen prinzipiell defensiv-reduktive und gestaltend-präventive Strategien unterscheiden sowie Mischformen beider, die darauf hindeuten, dass sie sich weniger ausschließen als vielmehr ergänzen oder besser: ergänzen sollten.  

Defensive Strategien zielen darauf ab, Schaden abzuwehren oder zu minimieren. Wenn Menschen die ökologischen Folgen ihres Lebenswandels vermeiden wollen, ohne etwas an ihrem Verhalten zu ändern, setzen sie auf Verwaltungsakte (Ordnungsrecht) und technologischen Fortschritt, also auf Instrumente, die wiederum konsensfähig sind nur, weil sie nichts an den systemischen Bedingungen des terrestrischen Raubbaus ändern. Von ihnen soll im Folgenden nicht die Rede sein, da ihre Chancen und Zumutungen ohnehin Gegenstand erbitterter öffentlicher Kontroversen sind. Ich möchte mich vielmehr auf die einfallsreichen Initiativen zur Gestaltung alternativer Modelle des politischen, sozialen und juristischen Umgangs mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen konzentrieren, denen, aus welchen Gründen auch immer, bislang die Aufmerksamkeit versagt wurde, die sie verdienen.

Protest gegen Braunkohleabbau in der Lausitz. Foto: mw238 bei Flickr. Nach Commons-Lizenz CC BY-SA 2.0

 


Die Klima(schutz)bewegung - geben wir den jüngsten sich weltweit formierenden rebellischen Aktivismen dieses kreditwürdige Siegel - kann heute an eine weltweit gut vernetzte, gleichwohl dezentral agierende Gemeinschaft von Akteuren anschließen, von Umweltschützern über Globalisierungsgegnern bis zu Wachstumskritikern, aber vor allem auf jene, die abseits massenmedialer Aufmerksamkeit und ideologischer Grabenkämpfe seit Jahrzehnten alternative Formen des Bewirtschaftens, Nutzens, Pflegens und Bewahrens gemeinschaftlicher Güter erprobt: die Commons.

Der schillernden und komplexen Etymologie des Wortes communitas und seiner Geschichte hat Roberto Esposito ein ganzes Buch gewidmet1 und an seine verlorene Bedeutung erinnert: cum munus hieß ursprünglich "vom (durch den) selben munus vereint sein", wobei munus zugleich Gabe und Verpflichtung meint. Eine communitas ist eine Gruppe von Personen, die durch die gemeinsame Verpflichtung einer wechselseitigen Gabe (einer Sorge für- und umeinander) vereint werden. Hieraus ergeben sich sowohl Assoziationsreichtum wie Begriffsunschärfe der Commons, die einen kohärenten Diskurs zwar erschweren, der Sache selbst aber durchaus zum Vorteil gereichen können.

Phänomenal umfassen die Commons nämlich denkbar unterschiedliche Formen kollektiver Nutzung von Ressourcen: von der historischen Allmende (gemeinschaftlich genutzte Gewässer, Weideland oder Wälder) über Gemeingüter jenseits der rechtlichen Demarkationslinien von öffentlichem (staatlichem) und Privateigentum (Luft, Ozeane, Strände) bis hin zur immateriellen Wissensallmende des 21. Jahrhundert (Internet). Wobei die Grenzen zwischen öffentlichen, Kollektiv- und Gemeingütern selbst mit Hilfe spezifischer Kriterien wie nicht-exklusiv (niemand kann von der Nutzung eines Gutes ausgeschlossen werden, zum Beispiel Straßen) oder nicht-rival (die Konsumenten müssen nicht um ein Gut konkurrieren, z.B. Fernsehen) fließend bleiben.

Der entscheidende Akzent des commoning liegt denn auch nicht auf den Ressourcen selbst und ihren Eigenschaften, sondern auf den sozialen Praktiken, die aus ihnen erst Gemeingüter machen und den transversalen Organisationsformen, die sie dem Zugriff des Marktes ebenso zu entziehen versuchen wie der Kontrolle des Staates. Es ist, als ob die Zivilgesellschaft weltweit in Gestalt dieser Avantgarde des kreativen Protests die allerletzte Chance ergreift, das Wenige an gemeinschaftlichem Reichtum, das die hemmungslosen Beutezüge neoliberalistischer Eigentumspolitik noch nicht ihrer Verwertungslogik unterwerfen konnten, vor der Privatisierung zu bewahren. Und obwohl die Commons mit ihren Rettungsaktionen indirekt den strategisch erbarmungswürdig geschwächten Staaten das Rückgrat gegen die Prädominanz finanzökonomischer Pressure-Groups stärken, sind (von Bhutan einmal abgesehen) weder Regierungen noch Parteien in Sicht, die diese Arbeit - und sei es durch rechtliche Absicherung - unterstützen würden. Vielleicht, weil die Commoners nicht nur stellvertretend das Mandat des bedrohten Erdsystems übernehmen - Latours berühmtes "Parlament der Dinge" -, sondern projektbezogen die unterschiedlichsten Spielarten direkter Demokratie revitalisieren?

Denn nichts fürchtet die repräsentative Demokratie mehr als Initiativen aus dem rituell alle paar Jahre abgespeisten Wahlvolk, die die plötzlich in eigener Regie Handelnden die Möglichkeit politischer Teilhabe und aktiver Gestaltung ihrer Lebenswelt lehren könnten. Aber vielleicht fürchten die offiziellen Politikverwalter noch mehr den Nachweis, dass es Alternativen zum Wachstumszwang gibt, ja, dass es sich im Zeichen von degrowth sogar besser (sinnerfüllter, weil verantwortungsbewusster) lebt?2 Silke Helfrich, spiritus rector der publizistischen Diffusion des Commons-Gedanken in Deutschland, unterscheidet drei wesentliche Merkmale: "Der erste Baustein ist materiell; er bezieht sich auf die Ressourcen selbst: das Wasser, der Boden, der genetische sowie der digitale Code, die Kulturtechniken und natürlich die Erdatmosphäre. All das und viel mehr sind "Gemeinressourcen" (common pool resources). Jeder Mensch hat prinzipiell das gleiche Recht sie zu nutzen. Sie wurden von keinem Einzelnen erzeugt und stehen keinem Einzelnen zu. Der zweite Baustein ist sozial; er verweist auf die Menschen, die diese Ressourcen in Anspruch nehmen.

Die Idee der Gemeingüter ist ohne die Bindung an konkret handelnde Menschen in bestimmten sozialen Umgebungen nicht denkbar. Die Gemeinschaft oder all jene Menschen, die gemeinsam eine Ressource nutzen, machen Ressourcen überhaupt erst zu Gemeingütern. Der dritte Baustein ist regulativ; er umfasst die Regeln und Normen, die im Umgang mit Gemeingütern gelten."3 Es ist bezeichnend für die seit Jahrzehnten top-down kultivierte "Alternativlosigkeit" offizieller Politik, dass die Idee der Commons von den meinungsführenden Medien, wenn überhaupt dann nur in ihrer angeblich gescheiterten Version einer "Tragik der Allmende" (Garret Hardin) zur Kenntnis genommen wurde, die besagt, dass Gemeingüter, weil sie niemandem gehören und von allen beansprucht werden können, per definitionem der Gefahr der Übernutzung ausgesetzt seien. Ein Irrtum, der sich hartnäckig hält, obwohl Elinor Ostrom für seine Widerlegung 2011 sogar mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnet wurde: sie hatte, grob vereinfacht, überzeugend darlegen können, dass Gemeingüter nur dann in ihrem Bestand bedroht sind, wenn die Nutzergemeinschaften es versäumen, angemessene Nutzungsregeln zu vereinbaren.4 "Open Acess", das versteht sich von selbst, kann und soll es überhaupt nur für kulturelle Güter geben, die sich mit jeder Nutzung weiter vermehren (wie exemplarisch Wikipedia unter Beweis stellt). Die Unterstellung, Menschen seien nicht fähig, mit Gemeingütern umzugehen, soll das unschätzbare Verdienst von Organisationen überschatten, die an der psychopolitischen Transformation der Bedingungen arbeiten, die in der Moderne zur Enthemmung eines privatrechtlich immunisierten Beute-Charakters geführt haben.

Man kann, wie Peter Barnes und andere Commons-Exponenten es eindrücklich vorgeführt haben,5 (Mattei, Bosselmann, Linebaugh) den Siegeszug des Kapitalismus als einen seit dem späten Mittelalter einsetzenden und sich von England und den Niederlanden ausgehend und durch den Kolonialismus über die ganze Welt ausbreitenden Krieg gegen die gewachsenen Allmende-Strukturen der autochtonen Bevölkerungen beschreiben. Landgrabbing, Einhegungen (enclosures) und Externalisierung: erst wurde Bauern von marodierenden Krieger-Banden das gemeinschaftlich bewirtschaftete Land (Äcker, Weiden, Wälder, Seen, Gruben) gewaltsam genommen, dann Grund und Boden eingezäunt und als Privateigentum vindiziert (aus dem die Räuber ihre bis heute volkstümlich verklärten Adelstitel ableiteten); die einstigen Gemeingüter wurden später im Zuge der Industrialisierung rücksichtslos ausgebeutet und die sozialen und ökologischen Folgekosten der Allgemeinheit aufgebürdet.

Dieser Krieg, seit Karl Marx auch als "ursprüngliche Akkumulation des Kapitals" bekannt, wütet heute im globalen Maßstab mehr denn je, denn es zirkuliert zuviel billiges (virtuelles) Kapital, das nur noch im Aufkaufen ganzer Landstriche, Küsten, Inseln, Seen, Wälder (und Innenstädte nicht zu vergessen) investiert werden kann. Daher sollte man Donald Trumps Griff nach Grönland nicht als Kuriosum abtun. Der Oligarchenclan, mit dem er seine Regierungsgeschäfte führt, wird nichts unversucht lassen, die allmählich auftauende Nordmeerinsel in eine riesige Wüstenei von Förderanlagen zu verwandeln.Barnes, selbst Unternehmer, diskutiert zahlreiche historische Modelle, die kapitalistische Expansion ihrerseits einzuhegen, um am Ende resigniert festzustellen: "Das gemeinsame Vermögen ist die dunkle Materie des Wirtschaftsuniversums - es ist überall, aber niemand kann es sehen... denn ihm fehlen Preisschilder und Eigentumsrechte." (S. 96) Und er kommt zu dem Schluss, dass nur Trusts die Gemeingüter retten können. "Trusts sind jahrhundertealte Institutionen, erdacht, um Eigentum für Anspruchsberechtigte zu erhalten und zu verwalten... Weder Trusts noch ihre Treuhänder dürfen jemals aus ihrem Eigeninteresse heraus agieren. Sie sind rechtlich verpflichtet, allein im Namen der Anspruchsberechtigten zu handeln." (S.113).

Ob für lokale Währungen, Rekommunalisierungen von Wasser und Energie oder Selbstversorgungsinitiativen in kollektiver Regie: der Variationsbreite genossenschaftlicher, treuhänderischer oder Stiftungsmodelle sind keine Grenzen gesetzt.6 Von indigenen Völkern und Stammeskulturen in Afrika, Asien und Südamerika ist bekannt, dass sie zum Teil sehr aufwendige Rituale zur Bewahrung der nicht selten als Gottheit verehrten Mächte nichtmenschlicher Natur (Sonne und Regen, Tiere, Bäume, Flüsse) pflegten und sich diese zumindest dort, wo sie dem kolonialistischen Zugriff auf ihre Güter entrinnen konnten bewahrt haben. Doch auch in der alteuropäischen Geschichte hat es eine Kultur gegeben, die Status und Wert der Dinge für die Gesellschaft auf eine Weise rechtsverbindlich kategorisiert hat, die sie ontologisch und funktional genauer differenziert hat als jemals danach wieder.

Im antiken Rom - darauf greifen die Commons-Konzepte explizit zurück7 - wird erstmalig Privateigentum (res privatae) als Folge einer occupatio rechtlich kodifiziert: wer eine res nullius besetzte, eine Sache, auf die niemand Anspruch erhob, konnte diese durch gewohnheitsrechtlichen Gebrauch "ersitzen" (usucapio). Dem privaten Besitzstreben wurden allerdings durch die Nomenklatur der res nullius in bonis enge Grenzen gezogen: darunter waren Dinge erfasst, die zwar niemandem gehörten, aber auch von niemandem "besetzt" oder sonstwie angeeignet (veräußert, zerstört) werden durften: die res publicae, öffentliche Anlagen wie Straßen, Aquädukte und Häfen, die im weiteren Sinne (außerhalb staatlicher Verwaltung) auch res communis genannt wurden (Äcker, Weiden, Gruben, Torfmoore und Salinen), von denen nochmals die res communis omnium unterschieden wurden, nämlich jene Dinge, die allen zugänglich waren und zu bleiben hatten (Luft, das Wasser der Flüsse, Meer und Strand); sodann die res sacrae (bestimmte Orte, die den Göttern geweiht wurden) und die res sanctae, die qua Eigenschaft oder Funktion unantastbar waren (Rathäuser, Volkstribunen, Botschafter) sowie schließlich die res religiosae (Grabstätten). Sie alle wurden als res extra commercium jeglichem Handel entzogen. Als res nullius, die (noch) niemandem gehörten, blieben letztlich nur Wildtiere übrig, buchstäblich das Freiwild.8

Diese größtenteils in Vergessenheit geratenen Bestimmungen des römischen Rechts spuken nicht zufällig in avancierten Selbstverständigungstexten der Commoners, denn die Chancen auf eine Realisierung ihrer Projekte jenseits der festgefahrenen Dichotomie von Markt und Staat hängen wesentlich von einer weltweit durchzusetzenden Revision der Eigentumsrechte ab. Diese ist spätestens seit Abfassung der Erd-Charta auch auf der makropolitischen Ebene globaler Wechselwirkungen virulent. Dieser immer noch zu wenig bekannte, die Menschenrechtserklärung um eine Deklaration sozialer und ökologischer Rechte ergänzende Text9 geht auf Anregungen des Brundtland-Reports von 1987 zurück und bündelt die vielen seit 1967 unternommenen Versuche, ein "Gemeinsames Erbe der Menschheit" (Common Heritage of  Mankind, kurz CHM) zu definieren, die trotz Unterstützung der UNESCO bislang lediglich zur völkerrechtlich nicht bindenden Aufnahme der Antarktis, des Meeresbodens und des Weltraums in einen Minimalkatalog internationaler Commons geführt haben (die Atmosphäre gehört nicht dazu).

Nicht einmal auf den Schutz der Hohen See außerhalb der Hoheitsansprüche einzelner Staaten - und sei es in Form einer geregelten nachhaltigen Nutzung - konnte man sich trotz endlosen Geschachers einigen. Am Schluss ihrer instruktiven Übersicht10 kann die neuseeländische Juristin Prue Taylor nur darauf setzen, dass es den Initiativen einer erwachenden globalen Zivilgesellschaft gelingen möge, die Zukunft unserer planetarischen Lebensgrundlagen den nationalstaatlichen Egoismen und ihrem obsoleten, längst durch Regelungskonflikte fragmentierten Völkerrecht zu entreißen. Dass die ungleich umfassender angelegte Erd-Charta seit 2000 immer noch auf ihre Ratifizierung durch die UN wartet, muss nach alledem nicht eigens betont werden. Nichtsdestotrotz dient sie bereits Tausenden von Organisationen als ethische Orientierung im Kampf für nachhaltiges und gerechtes Wirtschaften auf der ganzen Welt.

Klaus Bosselmann, einer ihrer Co-Autoren (und Pionier des deutschen Umweltrechts in den achtziger Jahren), setzt dabei auf die Kraft eines neu "heranwachsenden Völkergewohnheitsrechts", das mit jedem durch den Druck internationaler Initiativen entstandenen Dokument die Wahrscheinlichkeit einer Anerkennung seiner Verbindlichkeit durch den Weltgerichtshof erhöht. "Je bekannter sie [die Erd-Charta] international wird, desto größer ihre rechtliche Bedeutung."11 Von dieser kontrafaktischen Zuversicht beflügelt hat Bosselmann anhand der Leitlinien einer ökozentrischen Ethik der Nachhaltigkeit detaillierte Rechtskonstruktionen zum international verbindlichen Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ausgearbeitet.12 Auch er konstatiert, dass man die materiellen Commons aus dem Status der res nullius (wieder) in den der res communis überführen muss und begründet ausführlich, warum "trusteeship is the logical form of governance for the global commons". Ideal wäre für diese Aufgabe der Treuhandrat der UN (United Nations Trusteeship Council), ein Organ der Vereinten Nationen, das 1947 geschaffen wurde, um Kolonialgebieten den Übergang in die Selbständigkeit zu erleichtern, das jedoch seit 1994 inaktiv ist, obschon es bereits Versuche gab, ihn mit der Verwaltung des CHM zu betrauen.

Bislang scheitern treuhänderische Modelle allerdings an der anthropozentrischen Ausrichtung der bestehenden Rechtsordnung, die privaten wie öffentlichen Rechtssubjekten nicht zugleich maximale Vollmachten zur Exklusion, Kontrolle und Nutzung einer Ressource erteilen und ihnen zugleich Pflichten zur nachhaltigen Bewahrung und gemeinschaftlichen Nutzung derselben Ressource auferlegen kann. Paradigmatisch hat sich der Konflikt zwischen Privateigentum und Gemeingut an "Europas geheimen Wasserkrieg"13 entzündet. Während die UN den Zugang zum Wasser 2010 als Menschenrecht anerkannt hat, weigert sich die EU bis heute, trotz einer Petition von zwei Millionen Stimmen, diesen Schritt nachzuvollziehen. Im Gegenteil: im Zuge der Finanzkrise hat die Troika Griechenland, Irland und Portugal gezwungen, ihre Wasserbetriebe zu privatisieren - um ihre Schulden abzutragen.

Der Versuch, auch Italien zur Privatisierung öffentlicher Dienste einschließlich der Wasserversorgung zu nötigen, scheiterte 2011 an einem Referendum, bei dem 95 Prozent der (an der Wahl beteiligten 27 Millionen) Italiener sich gegen dieses Ansinnen aussprachen. Desungeachtet fuhr die Berlusconi-Regierung - auf Druck von Schäuble und Draghi (unter Preisgabe der Neutralitätspflicht der EZB) - fort, die Privatisierung der Wasserversorgung mit trickreichen Dekreten voranzutreiben. Gestoppt wurde der plutokratische Volksbetrug endgültig erst vom italienischen Verfassungsgericht 2012.14

Ugo Mattei, Professor für internationales Recht in Turin und San Francisco und Italiens prominentester Streiter für Gemeingüter, war maßgeblich am Zustandekommen des Referendums beteiligt und hat nach der breiten Resonanz seines "Manifestes" für die Beni Communi15 eine Bürgerbewegung ins Leben gerufen, die mit Hilfe landesweiter Unterschriftenaktionen das Parlament dazu bringen soll, über eine schon seit Jahren vorliegende Gesetzesinitiative zu debattieren, die vorsieht, die in Italien - wegen der bislang fehlenden Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums in der Verfassung - von Privatisierung besonders bedrohten Gemeingüter rechtsverbindlich sowohl zu definieren als auch wirksam zu schützen.

Wem gehört die Stadt? Wem gehört das Meer? Wem gehört der Osten? Nahezu täglich kann man im Fernsehen Reportagen und Dokumentaressays bestaunen, die diese ketzerischen Fragen stellen - und sei es auch nur, um sie informativ abzuwickeln und ihren pólemos zu verschenken. Auf die Frage, warum die Morandi-Brücke in Genua eingestürzt ist, geben die Ermittlungsbehörden inzwischen jenen Kritikern recht, die seit Jahrzehnten vor der Privatisierung solcher hochsensiblen Infrastrukturen gewarnt hatten: Vernachlässigung der Instandhaltung aus reiner Profitgier. Immer häufiger und immer dringlicher wird auf der ganzen Welt - einer Welt, in der zweitausend Privatpersonen über zehntausend Milliarden Dollar verfügen - die Eigentumsfrage gestellt; die Rekommunalisierung der Wasserwerke in Neapel durch Übertragung ihrer Verwaltung an eine treuhänderische Kommission (verantwortlich für die Rechtsberatung, natürlich, Ugo Mattei) darf als ein weiterer bedeutender Sieg der italienischen Commoners gelten, obwohl es imgrunde - wie auch in Paris und Berlin16 - nur die Wiederherstellung eines winzigen, wenn auch bedeutsamen Ausschnitts selbstverständlicher Lebensqualität zu feiern gibt.

Wer aber die Eigentumsfrage stellt, stellt implizit immer auch die Systemfrage.17 Dass die kapitalmaximierende Verwertung des knappsten aller Güter, von Grund und Boden zum dramatischsten Stressfaktor in dicht besiedelten Weltgegenden geworden ist, weiß jeder, der eine Wohnung sucht. Wie Immobilienspekulationen weltweit und systematisch immer mehr Menschen ihres Rechts auf Wohnraum berauben, zeigt auf beeindruckende der Film "PUSH"18, der die Verfassungswidrigkeit des Eigentumsrechts in seiner gegenwärtig angewendeten Form ultimativ nachweist.

Wenn Marx' Prognose stimmt, dass kapitalistisches Wirtschaften ohne Wachstum (Expansion und Profitmaximierung) und Extraktionslogik (gewinnorientierte Ausbeutung nicht nachwachsender Rohstoffe) nicht denkbar ist, dann ist dessen Zeit vorbei. Grund und Boden (und dadurch zwangsläufig die Mieten) haben sich auch deshalb obszön verteuert, weil der fiktiven Vervielfachung investiven Kapitals die ganz reale Nichtvermehrbarkeit des Raums entgegensteht. Aus dieser Inkompatibilität resultieren nicht nur Grenzen der Bewirtschaftung und der Bebauung, sondern auch Grenzen der Verwertung. Eine  Politik, die dieser fundamentalen Logik nicht Rechnung trägt, ja nicht einmal den Gedanken zulässt, Grund und Boden wenigstens in Ballungsgebieten extra commercium zu setzen, tritt nicht nur das Menschenrecht auf bezahlbaren Wohnraum mit Füßen19 und nimmt schon heute dystopische Auswirkungen ihrer Unterlassungen in Kauf, sondern vereitelt auch jede Chance zur Gestaltung eines solidarischen Gemeinwesens.

Auf lange Sicht jedoch werden die konstitutionellen Eigentumsgarantien viel grundsätzlicher den neuen Gegebenheiten des Anthropozäns angepasst werden müssen. Diese sind gekennzeichnet durch Irreversibilität und Deterritorialisierung. Das bedeutet: die Eingriffe des Menschen in die selbstregulierende Macht des Erdsystems stören diese so empfindlich, dass an eine Regeneration des angerichteten Schadens nicht mehr zu denken ist. Die Erde quittiert gerade die stillschweigende Duldung des an ihr begangenen Raubbaus mit einer Neuorganisation ihrer "stabilen Ungleichgewichte"20 fern menschlicher Bedürfnisse und Empfindlichkeiten. Sie wird sich anthropotechnischen Zugriffen zunehmend entziehen und den nimmersatten Parasiten seiner abusiven Herrschaftsansprüche entheben. Daraus folgt: Niemand darf mehr das Recht oder die Macht haben, sich das immer knapper werdende Gemeingut an Gewässern, Bauland, Energieversorgungssystemen oder generell für die Daseinsfürsorge unerlässlichen Infrastrukturen unter den Nagel zu reißen.

Pachten, bewirtschaften, nutzen nach strengen, gemeinwohlorientierten  Regeln ja - aber ohne Eigentumstitel. Ohne das Recht und die Macht, Menschheitsbesitz verkaufen, verzinsen, vernutzen oder als erpresserischen Pfand einsetzen zu können. So mag es Waldbesitzer geben, die sich nachhaltig um ihre Bestände kümmern (die meisten hierzulande, staatliche Forste inklusive, haben durch kurzfristig profitables Koniferen-Einerlei den gegenwärtigen Notstand selbst verschuldet), aber es muss sichergestellt werden, dass solche Gemeingüter nicht in Krisenzeiten oder aus Geldnot an skrupellose Investoren veräußert werden. Ewiggestrigen mögen solche Enteignungsfantasien als überspannten sozialistischen Utopismus erscheinen; doch sie drängen sich unweigerlich auf angesichts der erdrückenden Beweise für die lange Zeit als Verschwörungstheorie beargwöhnte These, es gebe einen Zusammenhang zwischen der Deregulierung der Finanzmärkte, dem Abbau des Sozialstaates, den wachsenden Ungleichheiten und der Leugnung des Klimawandels seitens der davon profitierenden Eliten. Diese "waren dermaßen davon überzeugt, dass es keine gemeinsame Zukunft für alle geben könne, dass sie beschlossen, sich schleunigst von der gesamten Last der Solidarität zu befreien (daher die Deregulierung); dass eine Art goldene Festung für die Happy Few errichtet werden müsse, die in der Lage wären, sich aus der Affäre zu ziehen (daher die Explosion der Ungleichheiten); und dass der bodenlose Egoismus einer solchen Flucht aus der gemeinsamen Welt nur vertuscht werden konnte, indem sie die Ursache dieser verzweifelten Flucht schlicht negierten (daher die Leugnung der Klimaveränderung)."21


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Zu den Motiven dieses Essays gehört es, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass der Kapitalismus seine welt- und umweltzerstörerische Kraft erst mit Rückendeckung eines liberalistisch fundierten Eigentumsrechts entfalten konnte. Wer allerdings daran geht, gegen die bestehenden Eigentumsverhältnisse zu kämpfen - ich hatte diese mentalitätspsychologische Verschärfung der Problematik zu Beginn exponiert -, sieht sich nicht nur mit versteinerten Gesetzestexten und den sie bewachenden Institutionen konfrontiert, sondern auch mit dem narzisstisch hochgerüsteten Widerstand von  Zeitgenossen, die ihr Sein und Mitsein gegen die Exklusivität eines Habens22 im permanenten Steigerungsmodus getauscht haben.

In seiner grundlegenden Kritik der Rechte hat Christoph Menke rekonstruiert, wie seit Jahrhunderten die Individuen durch das System subjektiver Rechte sozial entfremdet werden. Individualrechte sind, Eigentums- und Freiheitsrechte voran, als Mittel der Selbstbehauptung Einzelner gegen andere, gegen Gemeinschaft, gegen Gesellschaft und gegen Ansprüche des Staates ausgelegt. Da kommt so schnell keine Achtung für das Gemeinsame auf. Lockes voluntaristische Revision des Eigentumsrechts fasst Menke so zusammen: "Das bürgerliche Privateigentum sichert das natürliche Eigentum der Person an seinen [des Subjekts] Handlungen - das Selbsteigentum oder das Zueigenhaben seiner Handlungen; den Anspruch des einzelnen, was immer er will, in seinen Handlungen ausdrücken zu dürfen... In der privaten, ausschließlichen Entscheidungsbefugnis geht es jetzt allein um die Ausübung des Eigenwillens."23

Im Fehlen einer rechtlichen Repräsentation des Nichtmenschlichen in den Grundrechtskatalogen moderner Verfassungen kann man, Menke folgend, die historische Tragik und heutige Brisanz der von ihm rekonstruierten Inthronisierung des individuellen Eigenwillens erkennen. Da ist es nur konsequent, dass gesellschaftskritische Rechtswissenschaftler die Diskussion seiner Arbeit zum Anlass nehmen, "Gegenrechte" ebenso zu erwägen wie "subjektlose" oder "transsubjektive Rechte", die dann endlich auch nichtmenschlichen Akteuren eine Stimme verleihen könnten.24 Allerdings sucht man in der mit beachtlichem theoretischen Scharfsinn geführten Auseinandersetzung vergeblich nach einer Infragestellung jener real existierenden Rechtsdogmatik, die solche Häresie gar nicht vorsieht, weil sie den Prinzipien kapitalistischen Wirtschaftens die Legitimation entziehen würde. Ugo Mattei ist auf diesem Weg einen Schritt weiter gegangen und hat gemeinsam mit Fritjof Capra eine veritable "Ökologie des Rechts" verfasst25, die schon im Titel den Gegenentwurf zur Entfremdung des Rechts von der Gesellschaft ankündigt.

Beide Autoren erkennen ebenfalls in der Verengung  des Rechtsverständnisses auf Individualrechte jene Abspaltung des juristischen Systems von historischen Prozessen in Wirtschaft, Politik, Kultur und Gesellschaft, die zur Privilegierung der Interessen Einzelner vor dem Wohl der Allgemeinheit und dem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen geführt haben. In einer ökologischen Rechtsordnung wären dementsprechend nicht das Individuum oder der Staat souverän, sondern die Gemeinschaft, die zum Beispiel auf kommunaler Ebene darüber entscheiden würde, ob und wie verlassene oder leerstehende Gebäude Wohnungssuchenden zur Verfügung gestellt werden. Mit ihrem Buch wollen die Autoren die "ökologische Alphabetisierung" der Gesellschaft vorantreiben, um politischen Subjekten Möglichkeiten kollektiven Handelns zu eröffnen und Institutionen zu schaffen, die die zahllosen Commons-Initiativen zum Erhalt und der Wiedergewinnung von Gemeingütern koordinieren, unterstützen und rechtlich absichern sollen.

Abschließend sei den Commons-Strategien eine Manöverkritik nicht erspart. Sie lösen den modernen Anthropozentrismus von Eigentumsstolz, Laissez-faire-Liberalität und Après-moi-le-déluge-Zynismus26 durch eine ökosoziale Vernetzung unbestechlicher Akteure im Kampf um Diversität, Nachhaltigkeit, intergenerationeller und geopolitischer Gerechtigkeit ab. Ein ökozentrischer Schutz der Erde um ihrer selbst willen wird in diesen Konzepten nicht ausdrücklich abgelehnt, aber auch nicht befürwortet. Warum eigentlich nicht? Wie soll man Klimaskeptikern und Wachstumsbefürwortern die Unersetzlichkeit und damit Unbezahlbarkeit unseres Lebensraums erklären, wenn man selbst nicht vom Wert der Natur an sich noch vor ihrer Bedeutung für unser Wohlergehen überzeugt ist? Wie Grubenarbeitern, die für die Abholzung des Hambacher-Forsts mobil machen, die Midas-Spirale des finalen Kapitalismus erklären, der ihren Kindern zwar noch eine Arbeitsplatzgarantie und (etwas) Geld auf dem Konto, aber weder Luft zum Atmen noch Wasser zum Trinken lassen wird? Was ist damit gewonnen, wenn Shell ein paar läppische Milliarden für die komplette Zerstörung des Nigerdeltas zahlt?

Mit der Unbezahlbarkeit von irreparablen Schäden kommen wir einem weiteren juristischen Paradox auf die Spur: Weil Zerstörungen an Wäldern und Seen, Bergen, Flüssen und Meeren ohnehin nicht genau beziffert werden können und eine restitutio in integrum nicht möglich ist, braucht man sie gar nicht erst einzuklagen? Darf am Ende, was nicht ersetzt oder wiederhergestellt werden kann (wie aktuell die chilenischen Salzseen nach der Lithium-Gewinnung für die Batterien der E-Autos), gerade deswegen kein Existenzrecht beanspruchen - über vage und meistens nicht einmal für Prävention ausreichende Schutzrechte hinaus? Das scheint die heimliche Prämisse der auch unter Verfassungsrechtlern einvernehmlichen Weigerung zu sein, der Natur Rechte "um ihrer selbst willen" zuzugestehen und ihre ontologische Dignität jenseits ihres Nutzens für uns anzuerkennen. Was andererseits dem Grundgedanken der Menschenrechte widerspricht, die ja um ihrer selbst willen geschützt werden, gerade weil sie "angeboren" und ergo naturgegeben sind. Womit ausgedrückt wird, dass sie - wie Luft, Licht und Wasser - ein Geschenk, also nichts technisch Fabriziertes sind; eine Gabe zwar nicht Gottes aber doch einer höheren Macht, die allem Menschlichen transzendent ist. Erst die Anerkennung dieser Transzendenz des Ungeschaffenen, seiner Fremdheit und irreduziblen Andersheit würde demnach den Weg für eine Überwindung der anthropozentrischen Verzweckung nichtmenschlichen Lebens ebnen. Niemand hat Anrecht auf das Ungeschaffene bedeutet: niemand kann Eigentumsrechte auf Wasser, Erde, Feuer, Luft geltend machen.

 "Tatsächlich spricht die ERDE mit uns in Begriffen von Kräften, Verbindungen und Interaktionen, und das genügt, um einen Vertrag zu schließen", schreibt Michel Serres 1990 und entwirft einen "Naturvertrag, der "den exklusiven, auf parasitäre Nutzung der Natur gegründeten  Gesellschaftsvertrag" in einem Naturvertrag "der Symbiose und Wechselseitigkeit" aufheben soll27; ein Programm, das die emanzipatorischen Kämpfe der Moderne um Gleichberechtigung und sozialen Ausgleich gleichsam mit neuen Partnern fortsetzen würde; eine "Physiopolitik", die die Erde nicht länger als Substrat von Ausbeutung, sondern als Rechtssubjekt und Kollektivwesen sui generis betrachten würde, von dem die Menschen, ihre Institutionen und politischen Gemeinwesen selbst ein Teil sind. Michel Serres hebt zwar die Rechtsförmigkeit eines solchen Naturvertrags ausdrücklich hervor, schweigt sich aber darüber aus, dass die bestehenden Normen sowohl des Eigentums- als auch des Völkerrechts jede Umsetzung dieses Programms praktisch vereiteln. Die Erde sitzt buchstäblich in der Falle.

Gefangen in den ebenso engstirnigen wie opportunistischen Paragraphen des globalisierten Kontraktualismus. Ihr aber kann es egal sein. Während abseits vom Rampenlicht aktueller Debatten Fluchtwege aus dieser Falle gesucht werden28, bleibt fraglich, ob die noch träge Dynamik von Mentalitätswandel und Systemwechsel durch einen Umbau der Rechtsarchitektur so forciert werden kann, dass ihr Umschlag in neue Lebensformen einer terrestrisch kompatiblen Zivilisation vor dem tipping point des Klimas erreicht werden kann. Man mag Maßnahmen zur CO2-Reduktion als global wirkungslose Symbolpolitik verlästern: ihre Signalwirkung nicht nur auf die großen Verursacher anderswo, sondern mehr noch auf die Betroffenen hierzulande, die sich gefordert sehen, ihren ökologischen Fußabdruck den Kapazitäten des Planeten anzupassen, ist angesichts vor der eigenen Haustür sterbender Wälder nicht zu überschätzen.

Auf eine Änderung ihres Lebensstils werden sich jedenfalls auch die Visionäre einstellen müssen, die bereits vom übernächsten Schritt, der Überwindung des Gegensatzes von Anthropozentrik und Ökozentrik träumen. Für sie hat Peter Sloterdijk den passenden Begriff gefunden: Homöotechnik. Darunter sind Technologien zu verstehen, die sich von den vorherrschenden (heterotechnischen) "Prozeduren der Naturvergewaltigung und der Naturüberlistung" verabschieden und stattdessen "auf Prozeduren der Naturnachahmung und der Fortführung natürlicher Produktionsprinzipien auf artifizieller Ebene" setzen. Diese Entwicklung deutet sich in Disziplinen wie der Bionik, der Agroforstwirtschaft und insbesondere der noch im Experimentalstadium befindlichen künstlichen Photosynthese immerhin bereits an. "Durch die Umrüstung der Technosphäre auf homöotechnische und biomimetische Standards würde mit der Zeit ein völlig anderes Bild vom Zusammenspiel zwischen Umwelt und Technik entstehen. Wir würden erfahren, was der Erdkörper kann, sobald die Menschen im Umgang mit ihm von Ausbeutung auf Koproduktion umstellen."29 Möglich, dass "wir" - wer immer das eines Tages sein wird - dann sogar die Verzichtskataloge wieder abschaffen und, falls frugale Lebensformen sich bis dahin nicht ohnehin der größeren Beliebtheit erfreuen sollten, zu einem weniger zwanghaften  Steigerungs- und Verschwendungsmodus finden werden. Oder auch nicht. Quid hoc ad aeternitatem?

Daniele Dell'Agli

1 Roberto Esposito, Communitas. Ursprung und Wege der Gemeinschaft. Berlin 2004 (diaphanes)

2 Zwei Filme, die eine ganze Bibliothek ersetzen: Florian Opitz, System Error (Arte, WDR 2018); Marie-Monique Robin, Wachstum, was nun? (Arte 2014).

3 Silke Helfrich, Was sind Gemeingüter? https://www.bpb.de/apuz/33206/was-sind-gemeingueter-essay?p=all

4 Eine erste Übersicht zu Elinor Ostroms Werk bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Elinor_Ostrom

5 Peter Barnes, Kapitalismus 3.0. Ein Leitfaden zur Wiederaneignung der Gemeingüter. Hamburg 2008 (VSA). Fritjof Capra, Ugo Mattei, The Ecology of Law: Toward a Legal System in Tune with Nature and Community. Oakland 2015. Peter Linebaugh, The Magna Carta Manifesto. Liberties and Commons for All. Berkeley, Los Angeles and London 2008. Kurzfassung: Commons: Von Grund auf eingehegt (https://band1.dieweltdercommons.de/essays/peter-linebaugh-commons-von-grund-auf-eingehegt/)

6 Beispiele zuhauf im entsprechenden Wikipedia-Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Commons

7 Neben den genannten Werken (s. Anm. 5) sei vor allem auf die jüngst erschienene Streitschrift von Silke Helfrich und David Bollier verwiesen: Frei, fair und lebendig. Die Macht der Commons. Bielefeld 2019 (transcript), die ebenso wie der 2016 von Helfrich & Bollier herausgegebene Sammelband Die Welt der Commons (https://www.band2.dieweltdercommons.de/ ) sich hervorragend als Einführung in das Thema eignet.  

8 Das Referenzwerk zu diesem Komplex ist Ubaldo Robbe, La differenza sostanziale fra res nullius e res nullius in bonis e la distinzione delle res pseudo-marcianee, Milano 1979 (Giuffrè).

https://de.wikipedia.org/wiki/Erd-Charta

10 https://www.sueddeutsche.de/wissen/gastbeitrag-das-gemeinsame-erbe-der-menschheit-wem-gehoert-die-welt-jenseits-der-grenzen-1.1350432

11 Klaus Bosselmann, Die Erd-Charta aus juristischer Sicht. öiew-Rundbrief 2003, Download über jede Suchmaschine.

12 Klaus Bosselmann, Earth Governance. Trusteeship of the Global Commons. Cheltenham, UK und Northampton, MA, USA 2015. Vgl. einführend: https://en.wikipedia.org/wiki/Earth_system_governance

13 Yorgos Avgeropoulos, Bis zum letzten Tropfen. Europas geheimer Wasserkrieg (ARD 2017)

14 Ugo Mattei, Alessandra Quarta: L'aqua e il suo diritto. Roma 2014 (ediesse)

15 Ugo Mattei, Beni Communi. Un manifesto. Bari 2011 (Laterza). Für Interessierte, die des Italienischen mächtig sind, gibt es auf Youtube über ein Dutzend Vorträge Matteis zur Problematik der Gemeingüter und einer ökologischen Ausrichtung des Rechts. Auf deutsch bislang nur: https://band1.dieweltdercommons.de/essays/ugo-mattei-eine-kurze-phanomenologie-der-commons/

16 https://oya-online.de/article/read/1073-wo_wasser_gemeinschaft_schafft.html.;  https://band1.dieweltdercommons.de/essays/maude-barlow-wasser-ist-gemeingut-vorschlage-zu-seiner-rettung/

17 Massimo de Angelis stellt sie explizit: https://band1.dieweltdercommons.de/essays/massimo-de-angelis-krise-kapital-und-vereinnahmung-braucht-das-kapital-die-commons/

18 Fredrik Gertten, PUSH - Für das Grundrecht auf Wohnen (2019). Website.

19 Art. 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

20 Josef Reichholf, Stabile Ungleichgewichte. Frankfurt a.M. 2008 (Suhrkamp)

21 Bruno Latour, Das terrestrische Manifest, Berlin 2018 (Suhrkamp) S. 27-31. Zu diesem Fazit kam schon 2007 die vieldiskutierte Kleine Geschichte des Neoliberalismus von David Harvey. Die interessengeleitete Leugnung des Klimawandels haben Naomi Oreskes und Erik Conway 2011 unter großem öffentlichen Aufsehen in ihrem Buch Merchants of Doubt nachgewiesen. Zu den finanzwirtschaftlichen Backgrounds siehe die Untersuchungen von Nathaniel Rich, Losing Earth und Jane Mayer, Dark Money. The Hidden History of the Billionaires sowie die TV-Doku Wie Energiekonzerne den Klimawandel vertuschten. Die geheimen Machenschaften der Ölindustrie von Johan von Mirbach (WDR 2019). Im übrigen kommt auch Christian Neuhäuser in seinem Buch Reichtum als moralisches Problem, Berlin 2018 (Suhrkamp) unter ganz anderen Prämissen zu einer ähnlichen Einschätzung toxischen Reichtums.

22 Eine leichtverständliche Analyse dieser fatalen Selbstverkennung hat Erich Fromm mit Haben oder Sein vorgelegt (1976).

23 Christoph Menke, Kritik der Rechte. Berlin 2016 (Suhrkamp). Zitate S. 210-213.

24 Andreas Fischer-Lescano, Hannah Franzki und Johan Horst (Hrsg): Gegenrechte. Rechte jenseits des Subjekts. Tübingen 2018 (Mohr Siebeck). Darin besonders die Texte von Günther Teubner und Andreas Fischer-Lescano. Was heute gültige Gesetzestexte für Derridas (in einem seiner letzten Interviews) angeregte Transformation "der Idee eines an Artikulationsfähigkeit gebundenen, vernunftbegabten" Rechtssubjekts hergeben, hat Andreas Fischer-Lescano untersucht in: "Natur als Rechtsperson", Zeitschrift für Umweltrecht 4/2018).  

25 Ecologia del diritto. Aboca edizioni 2017. Englische Ausgabe The Ecology of Law, s. Anm. 5.

26 "Nach mir die Sintflut" - so hatte schon Karl Marx die Grundhaltung des Kapitalisten charakterisiert: Das Kapital, Band I, MEW 23, S. 285.

27 Michel Serres, Der Naturvertrag. Frankfurt a.M. 1994 (Suhrkamp). Zitate S. 68-80

28 An der Konkretisierung eines Weltumweltrechts arbeiten Initiativen wie Earth Jurisprudence oder Wild Law, Näheres unter https://en.wikipedia.org/wiki/Earth_jurisprudence

29 Peter Sloterdijk, Das Anthropozän - Ein Prozeß-Zustand am Rande der Erd-Geschichte? In ders.: Was geschah im 20.Jahrhundert? Berlin 2016 (Suhrkamp).