Die landständischen Verfassungen in den Territorien des frühneuzeitlichen Reiches sind von der historischen Forschung gern als Vorläufer des modernen Parlamentarismus aufgefaßt worden. Diese Deutung war von dem Bemühen um demokratisch-rechtsstaatliche Traditionsstiftung geleitet. Im Gegensatz dazu wird hier die These vertreten, daß ein begrifflicher Bruch das ältere Verständnis ständischer Repräsentation von dem des 19. und 20. Jahrhunderts trennt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.10.1999
Dürfen die unter dem Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" einberufenen "Landstände" als Vorläufer einer parlamentarischen Demokratie in Deutschland gelten? Lange Zeit, so der Rezensent Gerrit Walther, hätte es die deutsche Geschichtsschreibung nach 1945 gern so gesehen. Seine Kritik des Bandes ist sehr wohlwollend. Stollberg-Rilinger stelle die Frage nicht direkt, sondern versuche die Landstände mit den Mitteln einer von Reinhart Koselleck inspirierten "Begriffs-Historie" und Diskurs-Analyse zu verstehen. Sie frage eher danach, wie die Zeitgenossen selbst über die Rolle der Landstände dachten. Und da zeigt sich, dass sie keineswegs als Repräsentanten eines Gemeinwohls, gar mit populärem Mandat gelten konnten. Eine "kleine Revolution", lobt Walther, und ein "kluges Buch".
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