Das staatsrechtliche Verhältnis Böhmens zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation vom 12. Jh. bis 1806. Erstmals werden hier sämtliche Aspekte dieser Beziehung wie das Lehnsverhältnis, die Stellung Böhmens bzw. seines Königs zur Reichsgerichtsbarkeit, zu Reichstagen, zu den Reichssteuern, zum Reichsvikariat etc. und nicht zuletzt zur Königswahl in ihrer Gesamtheit differenziert und detailgenau für Mittelalter und Frühe Neuzeit gleichermaßen untersucht. Dabei kommt diese Arbeit über ein Problem der Reichsverfassungsgeschichte, das schon seit dem 17. Jh. zwischen deutschen und böhmischen/tschechischen Gelehrten kontrovers diskutiert wird, nach Auswertung aller relevanten archivalischen und edierten Quellen zu dem Schluss, dass Böhmen in vieler Hinsicht eine Sonderstellung einnahm. Aber vergleichende Untersuchungen zeigen, dass diese keineswegs einzigartig war. So sehr sich Böhmen auch zwischenzeitlich vom Reich entfremdete, so gehörte es trotzdem fraglos als "membrum" zum Reich.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.08.2004
Heinz Thomas hat zwar durchaus Einwände gegen die Ausführungen in Alexander Begerts Dissertation zur staatsrechtlichen Stellung Böhmens seit 1198 bis zur Abdankung Kaiser Franz II. im Jahr 1806, doch zeigt er sich alles in allem von der Darstellung überzeugt. In kenntnisreicher Argumentation wendet sich der Rezensent gegen die Ausführungen des Autors zu den Versuchen im 13. Jahrhundert, den böhmischen König aus dem Kreis der Königswähler auszuschließen. Während Begert argumentiert, dass es sich hierbei nicht um ethnische oder nationale "Ressentiments" der Deutschen gehandelt, sondern "rein staatsrechtlichen Erwägungen" gehorcht habe, erscheint dem Rezensenten diese These eher "auf Harmonie bedacht" als auf Tatsachen beruhend. Zudem hat nach Ansicht von Thomas der Ausschluss des Böhmenkönigs aus dem Kreis der Kurfürsten eine "weitaus längere Nachwirkung" gehabt, als der Autor ihm einräumen will. Dennoch lobt der Rezensent die Studie insgesamt als "bewundernswert fleißig" und erhofft sich, dass sie einer "unverkrampften Diskussion" über die "nationalen Differenzen" der Zeit bis 1806 Vorschub leisten wird.
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