Intervention
Plädoyer für ein Russland-Tribunal
Von Claus Leggewie
23.02.2026. Gewiss Wladimir Putin erkennt internationale Gerichtsbarkeit nicht an und meidet Länder, die ihn an den Internationalen Strafgerichtshof ausliefern würde. Das sollte demokratische Länder aber nicht davon abhalten, vier Jahre nach Beginn seines zweiten mörderischen Überfalls auf die Ukraine zumindest ein virtuelles Tribunal unter Einbeziehung kompetenter Rechtsgelehrter und Heranziehung aller Beweisquellen abzuhalten. Je eher sich ein solches Tribunal an völkerrechtliche Regularien hielte, desto effektiver würde es Putin und die Putinisten bloßstellen.Eppelein Geiling, ein fränkischer Robin Hood, entkam der mittelalterlichen Sage nach mit dem Sprung über die Mauer des Nürnberger Burggrabens seinen Vorfolgern, was ihnen den Spottvers einbrachte "Die Nürnberger hängen keinen - sie hätten ihn denn zuvor!" Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat im März 2023 Haftbefehle gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin, seine "Kinderrechtsbeauftragte" Maria Lwowa-Belowa und hochrangige russische Militärs wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen. Der Hauptvorwurf war die tausendfache Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland. 123 Mitgliedsländer des Gerichthofs wären nun verpflichtet, die Haftbefehle zu vollstrecken und die Gesuchten nach Den Haag zu überstellen - wenn sie sie denn zuvor hätten. Russland gehört dem Gerichtshof nicht an, ebenso wenig die USA; Trump, den es auch treffen könnte, hat Führungskräften und Mitarbeitern des IStGH sowie ihren Familienangehörigen die Einreise in die USA (also an den Sitz der Vereinten Nationen) verboten und Vermögenswerte eingefroren, als handele es sich um Terroristen. Von einer Anklage in Russland war selbstredend nichts zu vernehmen, das Gros der Bevölkerung steht auch nach vier Jahren opferreichem Krieg und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu ihrem Führer.
Putins einst intensive Reisetätigkeit (gerne nach Deutschland) beschränkte sich nach 2022 allerdings auf Nichtunterzeichner-Diktaturen, bis ihn ausgerechnet Trump auf US-Territorium in Alaska mit allen Ehren empfing. Die Legitimität des Gerichts und eines völkerrechtsbasierten Multilateralismus sind damit schwer angeschlagen. Der Alternativvorschlag eines Sondergerichtshofs wird kaum die Mehrheit der Vereinten Nationen finden, eine kleinere Variante beim Europarat darf die Immunität eines amtierenden Regierungschefs nicht aufheben. Unterdessen finden Ermittlungen zu weiteren von Russland verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit statt, die zuletzt die genozidale Dimension eines "Holodomor", nunmehr eines massenhaften Kältetodes angenommen haben.
Muss die europäische Öffentlichkeit also hilflos zuschauen, wie sich Putin am Ende durchzusetzen droht - und seine Verbrechen ungesühnt bleiben? Soll der Paria in Deutschland noch mehr Freunde finden, die zynisch verlauten lassen: "Mir hat er nichts getan" (Tino Chrupalla)? Die umittelbare Unterstützung der Ukrainer besteht darin, ihnen survival kits aller Art zukommen zu lassen (zum Beispiel Ukraine2Power) und so mitzuteilen, dass man zu ihnen hält. Dann muss man das Umkippen der Stimmung hierzulande, betrieben von AfD und BSW, aufhalten.
Doch ein Strafgericht darf nicht aus den Augen verloren werden. Zur forensischen Evidenz der Kriegsverbrechen tragen Europäer bei, in der vagen Hoffnung, die Kreml-Nomenklatur werde nicht ungeschoren davonkommen. Denn dass die Gerechtigkeit siegen soll, ist eine elementare Überlebensvoraussetzung nicht nur für die Opfer und ihre Angehörigen und Hinterbliebenen. So unzureichend die Nürnberger Prozesse 1945ff. und das Sondertribunal zu Jugoslawien auch waren, sie haben begangene Verbrechen beim Namen genannt, verurteilt und ihre Täter bestraft. Putins Verbrechen und Trumps Machenschaften wollen genau diesen Präzedenzfall rückgängig machen und den universalen Sinn für Gerechtigkeit zerstören.
Ein wenigstens virtuelles Tribunal unter Einbeziehung kompetenter Rechtsgelehrter und Heranziehung aller Beweisquellen kann in naher Zukunft zivilgesellschaftlich auf europäischer Ebene stattfinden. Ein (insgesamt weniger taugliches) Vorbild war ab 1966 das Russell-Tribunal zum US-amerikanischen Krieg in Südostasien, das unter politischer Voreingenommenheit litt und durch die Fortführung mit beliebigen Agenden bedeutungslos wurde. Daraus kann ein Russland-Tribunal lernen, sich an völkerrechtliche Regularien anzulehnen und weniger auf die einseitige Prominenz herausragender Intellektueller (wie Jean-Paul Sartre) zu setzen.
Wie das gehen soll? Ein gut besetztes Tribunal formuliert eine Anklage, referiert die Verteidigungsstrategie der russischen Seite, vernimmt Zeugen, bestellt Gutachten und leuchtet Kontexte aus, darunter die elend lange Geduld des Westens mit dem Kriegstreiber, das Aufblühen der Majdan-Bewegung, die komplizierte Lage der ukrainischen Führung und das relative Scheitern der Sanktionen gegen Russland, das sogar neue Allianzen im Globalen Süden schmieden konnte. Abschließend kann auf Grundlage der Plädoyers von Anklage und Verteidigung in der abwägenden Manier von Schöffengerichten ein Urteilsspruch erfolgen. Am besten geschieht das unter der Beratung durch Europarat, Europäischen Gerichtshof und EU-Parlament.
Gewiss brächte das weder einen unmittelbaren Frieden noch die Übeltäter hinter Gitter, aber auch ein "symbolisches" Tribunal kann das Vertrauen in Gerechtigkeit und Freiheit stärken, das die Nürnberger Prozesse und die Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut und institutionalisiert haben. Der Zynismus der Autokraten darf nicht mit dem vermeintlichen "Realismus" bestätigt werden, wir hätten und bekämen ihn ja doch nicht. Gesucht werden nun Mitstreiter und Mitbestreiterinnen.
Claus Leggewie
Putins einst intensive Reisetätigkeit (gerne nach Deutschland) beschränkte sich nach 2022 allerdings auf Nichtunterzeichner-Diktaturen, bis ihn ausgerechnet Trump auf US-Territorium in Alaska mit allen Ehren empfing. Die Legitimität des Gerichts und eines völkerrechtsbasierten Multilateralismus sind damit schwer angeschlagen. Der Alternativvorschlag eines Sondergerichtshofs wird kaum die Mehrheit der Vereinten Nationen finden, eine kleinere Variante beim Europarat darf die Immunität eines amtierenden Regierungschefs nicht aufheben. Unterdessen finden Ermittlungen zu weiteren von Russland verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit statt, die zuletzt die genozidale Dimension eines "Holodomor", nunmehr eines massenhaften Kältetodes angenommen haben.
Muss die europäische Öffentlichkeit also hilflos zuschauen, wie sich Putin am Ende durchzusetzen droht - und seine Verbrechen ungesühnt bleiben? Soll der Paria in Deutschland noch mehr Freunde finden, die zynisch verlauten lassen: "Mir hat er nichts getan" (Tino Chrupalla)? Die umittelbare Unterstützung der Ukrainer besteht darin, ihnen survival kits aller Art zukommen zu lassen (zum Beispiel Ukraine2Power) und so mitzuteilen, dass man zu ihnen hält. Dann muss man das Umkippen der Stimmung hierzulande, betrieben von AfD und BSW, aufhalten.
Doch ein Strafgericht darf nicht aus den Augen verloren werden. Zur forensischen Evidenz der Kriegsverbrechen tragen Europäer bei, in der vagen Hoffnung, die Kreml-Nomenklatur werde nicht ungeschoren davonkommen. Denn dass die Gerechtigkeit siegen soll, ist eine elementare Überlebensvoraussetzung nicht nur für die Opfer und ihre Angehörigen und Hinterbliebenen. So unzureichend die Nürnberger Prozesse 1945ff. und das Sondertribunal zu Jugoslawien auch waren, sie haben begangene Verbrechen beim Namen genannt, verurteilt und ihre Täter bestraft. Putins Verbrechen und Trumps Machenschaften wollen genau diesen Präzedenzfall rückgängig machen und den universalen Sinn für Gerechtigkeit zerstören.
Ein wenigstens virtuelles Tribunal unter Einbeziehung kompetenter Rechtsgelehrter und Heranziehung aller Beweisquellen kann in naher Zukunft zivilgesellschaftlich auf europäischer Ebene stattfinden. Ein (insgesamt weniger taugliches) Vorbild war ab 1966 das Russell-Tribunal zum US-amerikanischen Krieg in Südostasien, das unter politischer Voreingenommenheit litt und durch die Fortführung mit beliebigen Agenden bedeutungslos wurde. Daraus kann ein Russland-Tribunal lernen, sich an völkerrechtliche Regularien anzulehnen und weniger auf die einseitige Prominenz herausragender Intellektueller (wie Jean-Paul Sartre) zu setzen.
Wie das gehen soll? Ein gut besetztes Tribunal formuliert eine Anklage, referiert die Verteidigungsstrategie der russischen Seite, vernimmt Zeugen, bestellt Gutachten und leuchtet Kontexte aus, darunter die elend lange Geduld des Westens mit dem Kriegstreiber, das Aufblühen der Majdan-Bewegung, die komplizierte Lage der ukrainischen Führung und das relative Scheitern der Sanktionen gegen Russland, das sogar neue Allianzen im Globalen Süden schmieden konnte. Abschließend kann auf Grundlage der Plädoyers von Anklage und Verteidigung in der abwägenden Manier von Schöffengerichten ein Urteilsspruch erfolgen. Am besten geschieht das unter der Beratung durch Europarat, Europäischen Gerichtshof und EU-Parlament.
Gewiss brächte das weder einen unmittelbaren Frieden noch die Übeltäter hinter Gitter, aber auch ein "symbolisches" Tribunal kann das Vertrauen in Gerechtigkeit und Freiheit stärken, das die Nürnberger Prozesse und die Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut und institutionalisiert haben. Der Zynismus der Autokraten darf nicht mit dem vermeintlichen "Realismus" bestätigt werden, wir hätten und bekämen ihn ja doch nicht. Gesucht werden nun Mitstreiter und Mitbestreiterinnen.
Claus Leggewie
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