Christopher Verlage

Responsibility to Protect

Ein neuer Ansatz im Völkerrecht zur Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Cover: Responsibility to Protect
Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2009
ISBN 9783161498121
Geheftet, 433 Seiten, 74,00 EUR

Klappentext

Hat die Staatengemeinschaft eine rechtlich greifbare Verantwortung, Individuen vor Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen? Die von der UN-Generalversammlung im Jahr 2005 beschlossene "Responsibility to Protect" könnte eine Verschiebung des Völkerrechts in dieser zentralen Frage eingeleitet haben. Nimmt man eine solche Verantwortung an, dreht sich der Rechtfertigungsdruck komplett um: Nicht mehr diejenigen Staaten, welche zur Abwendung gravierender innerstaatlicher Menschenrechtsverletzungen intervenieren, müssen sich exkulpieren, sondern vielmehr die untätig gebliebenen Staaten. Christopher Verlage untersucht, ob sich die "Responsibility to Protect" bereits zu einer verbindlichen Norm des Völkerrechts verdichtet hat. Ferner analysiert und bewertet er die Auswirkungen dieser Rechtsentwicklung für den UN-Sicherheitsrat und die Regionalorganisationen.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.08.2009

Instruktiv scheint Rezensentin Alexandra Kemmerer dieses Buch des Völkerrechtlers Christopher Verlage über den in der Debatte um Verbrechen gegen die Menschlichkeit gebrauchten Begriff der "Responsibility to Protect". Sie bescheinigt dem Autor, die völkerrechtlichen Konturen der "Responsibility to Protect" in seiner "detail- und materialreichen Arbeit" darzulegen und ihren Normcharakter hervorzuheben. Zudem findet sie eine Darstellung der Entwicklungsgeschichte der Schutzverantwortung, ihres rechtlichen Gehalts und ihrer Entwicklungsperspektiven. Sie betont den komplementären Charakter der "Responsibility to Protect", den Verlage herausarbeitet. Nicht immer ist sie mit den Autor einverstanden. Insbesondere hält sie ihm vor, die Gefahren zu verkennen, "die mit der Forderung nach einer konsistenten Moral im Völkerrecht einhergehen".
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