In eigener Sache

Nun doch: Urteilsverkündung am OLG Frankfurt

26.10.2011. Aktualisiert: Morgen wird das Urteil in Sachen FAZ und SZ/Perlentaucher bekanntgegeben - in einem anderen Saal als ursrpünglich gemeldet.
Aktualisierung vom 31. Oktober. Die Urteilsverkündung findet abweichend von der ursprünglichen Meldung morgen, am Dienstag, den 1. November um 9.30 im Saal 102 statt.

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Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen FAZ und SZ/Perlentaucher soll am nächsten Dienstag, den 1. November um 9.15 Uhr im Raum 306, Gebäude D des Oberlandesgerichts bekanntgegeben werden. Ursprünglich sollte das Urteil am 11. Oktober verkündet werden - aber der Termin wurde verschoben.

Die Entscheidung war zur Klärung einiger Punkte vom Bundesgerichtshof an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden.

Die beiden Zeitungen wollten dem Perlentaucher verbieten, ihre Buchrezensionen in Abstracts zusammenzufassen und diese an Internetbuchhändler weiterzuvertreiben. Damit waren sie vor dem Landgericht Frankfurt, dem Oberlandesgericht Frankfurt und dem Bundesgerichtshof erfolglos. Der BGH hielt in seinem Urteil im letzten Jahr fest: "Es ist urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassungen zu verwerten."

Allerdings hat der BGH das Verfahren ans Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen um zu prüfen, ob die Notizen, mit denen die Gegenseite ihre Vorwürfe belegten, dem Urheberrecht in jedem Punkt entsprechen. Insgesamt handelt es sich um zwanzig Notizen, die FAZ und SZ ausgewählt hatten, um ihr Anliegen zu illustrieren.

Mehr zum Urteil des Bundesgerichtshofs hier und hier und zum Verlauf der Auseinandersetzung insgesamt hier.