In eigener Sache

FAZ muss Richtigstellung bringen

11.03.2009. Die FAZ muss eingestehen: Perlentaucher kann selber denken.
Die FAZ ist vom Landgericht Hamburg verurteilt worden, eine der zentralen Aussagen eines Artikels über den Perlentaucher richtigzustellen. Unter anderem mussten FAZ-Leser in dem Artikel des Autors Olaf Sundermeyer vom 29. Juni 2007 den Eindruck gewinnen, der Perlentaucher werte nur "die Gedanken der anderen" aus und bringe keine eigenen Artikel.

Die FAZ musste laut Urteil folgende Richtigstellung ins Blatt setzen:

"Richtigstellung

In der FAZ Nr. 148 vom 29. Juni 2007 schreiben wir auf Seite 42 unter der Überschrift 'Die Gedanken der anderen' über Thierry Chervel als Mitbegründer des Unternehmens Perlentaucher und die von diesem betriebene Internetseite:

'Nach der Verleihung des Grimme-Online-Preises wurde Chervel damit zitiert, dass er es sich gut vorstellen könne, eigene Rezensionen anzubieten. Es blieb bei der Vorstellung.'

Hierzu stellen wir richtig:

Das Unternehmen Perlentaucher veröffentlicht auf seiner Internetseite sowohl eigene Rezensionen als auch Rezensionen von Chervel.

Die Redaktion."

Die FAZ griff durch den Artikel des Autors Olaf Sundermeyer das Projekt "Eurotopics" an, das der Perlentaucher zusammen mit der französischen Zeitschrift Courrier international im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung betreute. Eurotopics bietet unter anderem eine tägliche europäische Presseschau aus allen 27 EU-Ländern und der Schweiz. Die Presse dieser Länder ließen Perlentaucher und Courrier international teils von Korrespondenten vor Ort, teils von fachkundigen Journalisten in Deutschland oder Frankreich lesen. Sundermeyer schrieb in diesem Zusammenhang, dass der Perlentaucher darum teilweise auf die "mageren Internetangebote" der Presse einiger Länder angewiesen gewesen sei.

Der Perlentaucher beharrt darauf, dass er in allen Ländern einen repräsentativen Querschnitt der Presse zur Verfügung hatte, das Gericht wollte hier aber keine Richtigstellung zulassen, weil der Perlentaucher in der Tat nicht in jedem einzelnen der 28 Länder einen Korrespondenten vor Ort hatte und darum tatsächlich einige Angebote im Internet lesen ließ.

Nach dem Artikel des Autors Olaf Sundermeyer verzichtete die Bundeszentrale auf eine Verlängerung des Vertrags mit dem Perlentaucher und schrieb "Eurotopics" neu aus. Gewonnen hat die Ausschreibung das Netzwerk "n-ost" (bei dem Olaf Sundermeyer Mitglied ist), das die von Perlentaucher und Courrier international konzipierte Presseschau mehr oder weniger in gleicher Form fortsetzt - in Osteuropa zum großen Teil mit den gleichen Korrespondenten an den gleichen Orten.

Gegen alle journalistische Ethik erwähnte die FAZ bei der Präsentation des Sundermeyer-Artikels nicht, dass sie gegenüber dem Perlentaucher Partei ist: Zusammen mit der SZ führt sie einen Prozess gegen den Perlentaucher wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts, aber auch wettbewerbs- und markenrechtlicher Bestimmungen. Unter dem Mantel der Berichterstattung über den Perlentaucher wiederholte der Artikel Sundermeyers die Argumentation der FAZ- und SZ-Anwälte - nämlich dass der Perlentaucher Inhalte dieser Zeitungen gewissermaßen nur mechanisch kompiliere und daraus Gewinn schlage. Der Perlentaucher hat diesen Prozess vor dem Landgericht Frankfurt und in zweiter Instanz vor der Oberlandesgericht Frankfurt gewonnen. Zur Zeit ist er vor dem Bundesgerichtshof anhängig.

D.Red.