In eigener Sache

Der Perlentaucher vorm Bundesgerichtshof

03.06.2010. Am 15. Juli findet der Prozess FAZ und SZ gegen Perlentaucher in der höchsten Instanz vorm BGH in Karlsruhe statt. Die Verlage werfen dem Perlentaucher Urheberrechtsverletzung vor. Der Perlentaucher hat in den beiden ersten Instanzen gewonnen.
Am 15. Juli um 12 Uhr findet die Verhandlung im Prozess FAZ und SZ gegen Perlentaucher vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe statt. Der Termin wird hier auf der Website des BGH angekündigt.

FAZ und SZ wenden sich in dem Verfahren gegen die Rezensionsnotizen des Perlentauchers. Der Perlentaucher verfasst Notizen über die Buchrezensionen überregionaler deutscher Zeitungen in eigenen Worten und lizensiert diese Notizen auch an Internetbuchhändler. FAZ und SZ, die anfangs auch versuchten, weitere Zeitungen mit ins Boot zu holen, betrachten diese Rezensionsnotizen als Verstoß gegen das Urheberrecht und machen zudem marken- und wettbewerbsrechtliche Argumente geltend. Die erste Aufforderung zur Unterlassung in dieser Sache wurde dem Perlentaucher am 18. März 2005 zugesandt.

Das Landgericht Frankfurt in erster Instanz und das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz haben die Klagen der beiden Zeitungshäuser abgewiesen. Eine Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte sei nicht gegeben. Die Abstracts seien als freie Benutzungen der Originalrezensionen zulässig. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Revision zugelassen.

Der Perlentaucher lässt sich vor dem BGH von dem Anwalt Reiner Hall von der BGH-Anwaltskanzlei Jordan & Hall vertreten. In den beiden ersten Instanzen wurde der Perlentaucher von Simon Bergmann (Schertz und Bergmann, Berlin) vertreten.

Neben den juristischen Klagen brachte die FAZ auch mehrere publizistische Artikel gegen den Perlentaucher. Besonders in Erinnerung ist ein Artikel des Journalisten Olaf Sundermeyer, der dem Perlentaucher vorwarf, ausschließlich und in quasi mechanischer Weise die "Gedanken der anderen" zu kompilieren. Der Perlentaucher wehrte sich dagegen mit zwei Artikeln und juristischen Schritten. Sämtliche Perlentaucher-Artikel zur Auseinandersetzung sind hier chronologisch aufgelistet:

- "FAZ und SZ ./. Perlentaucher". FAZ und SZ klagen gemeinsam gegen den Perlentaucher. Der Perlentaucher wehrt sich. Perlentaucher vom 11. Oktober 2006.

- "Perlentaucher taucht. FAZ und SZ gehen unter". Perlentaucher gewinnt in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt. Perlentaucher vom 28. November 2006.

- "Olaf Sundermeyers FAZ-Artikel gegen den Perlentaucher: Einige Richtigstellungen", von Anja Seeliger, Perlentaucher vom 10. Juli 2007.

- "Die Perlentaucher-Affäre - oder die FAZ als Waffe", von Thierry Chervel, Perlentaucher vom 10. Juli 2007.

- "FAZ muss unwahre Tatsachenbehauptungen über Perlentaucher unterlassen". Betreffend den Artikel von Olaf Sundermeyer in erster Instanz. Perlentaucher vom 16. August 2007

- "Perlentauchen gestattet". Die Rezensionsnotizen des Perlentauchers sind lauf OLG Frankfurt zulässig. Der Perlentaucher gewinnt in zweiter Instanz, Perlentaucher vom 11. Dezember 2007

- "Erste Reaktionen zum Urteil des OLG Frankfurt". Kommentare von Presse und Rundfunk zum Urteil in zweiter Instanz, Perlentaucher vom 11. Dezember 2007.

- "FAZ und SZ ziehen vor den BGH", vom 27. Januar 2008

- "FAZ muss Richtigstellung bringen". Betreffend den Artikel von Olaf Sundermeyer in zweiter Instanz.