In eigener Sache

Klage von FAZ und SZ erfolglos

Von Thierry Chervel, Anja Seeliger
02.12.2010. Der BGH hat den Rechtsstreit FAZ/SZ gegen den Perlentaucher an das OLG Frankfurt zurückverwiesen. Mit ihrem Hauptantrag sind die Zeitungen gescheitert. Nun sind noch einige Details zu klären. War's das wert?
SZ und FAZ hatten Großes vor: Sie wollten dem Perlentaucher verbieten, ihre Buchrezensionen in Abstracts zusammenzufassen und diese an Internetbuchhändler weiterzuvertreiben. Mit diesem, in ihrem Hauptantrag formulierten Anliegen sind sie nun vor dem BGH gescheitert. Unmissverständlich hält der BGH in der Pressemitteilung zu seinem heutigen Urteil fest: "Es ist urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassungen zu verwerten."

Das ist wohl kaum ein "Teilerfolg" oder "Etappensieg" wie die SZ schrieb und Tagesschau.de (hier), Financial Times (hier) und einige andere Medien auffällig identisch nachschoben. Schon gar nicht ist die "Klage von FAZ und SZ erfolgreich", wie die FAZ meldete. Die Sache ist jetzt ans Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen worden mit dem Auftrag, die einzelnen, den Klageschriften beigefügten Notizen noch einmal genau daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem gebotenen sprachlichen Abstand zu den Ursprungskritiken der Zeitungen geschrieben sind.

Es geht konkret um 20 Notizen (von insgesamt fast 60.000), die angebliche Urheberrechtsverstöße durch den Perlentaucher belegen sollen. Vielleicht beanstandet das Oberlandesgericht Frankfurt nach Vorgabe der Kriterien durch den BGH nun einige dieser Notizen, die wir dann neu schreiben müssten. Nach fünf Jahren Rechtsstreit und nach Prozesskosten, die in die Zehntausende gehen - allein für den Perlentaucher. Was für ein Teilerfolg!

In diesem Rechtsstreit gibt es nur Verlierer. Und es tröstet wenig, dass wir ihn nicht losgetreten haben.