Der Krieg hat seine Erscheinungsformen geändert. Gestützt auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, werden Staatsführungen beseitigt und Gesellschaften umgestaltet die Welt soll friedlicher gemacht werden. Doch in den betroffenen Bevölkerungen wachsen Wut und Verbitterung. Die bei Kampfhandlungen getöteten unbeteiligten Zivilisten lassen sich nicht länger mit dem Begriff des Kollateralschadens unkenntlich machen. Immer dringender tauchen Fragen nach Sinn und Zweck laufender Interventionsmaßnahmen auf. Welche Gewalt ist vertretbar, welche ist rechtlich verboten? Warum müssen Unbeteiligte geschützt werden? Nach welchen Regeln bemisst sich der Schutz und was geschieht, wenn er missachtet wurde?
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.07.2011
Drei Vorschläge zur Revision des humanitären Völkerrechts sind es, die Gerd Hankels "Tötungsverbot im Krieg" unterbreitet, wie Christian Hillgruber notiert. Für nötig halte Hankel eine Anpassung des Völkerrechts deshalb, weil es die Gewalt eher befördere als verhindere, zumal bei Militäreinsätzen mit humanitären Absichten. Der Rezensent lässt durchblicken, dass er diesem Ansatz prinzipiell zustimmt, wenngleich er nicht jeden der drei Revisionsvorschläge Hankels gleichermaßen sinnvoll findet. Kriegführenden Staaten vorzuschreiben, Rebellen als Kriegsgefangene zu behandeln etwa, ist nach Auffassung des Rezensenten nicht nur unrealistisch, sondern auch kaum pragmatisch gedacht. Interessanter findet Hillgruber die Überlegung Hankels, den prinzipiellen Schutz von Zivilisten festzuschreiben und Kriegsparteien so zum nahezu ausschließlichen Einsatz von zielgenauen Waffen nebst Bodentruppen zu verdammen. Doch auch beziehungsweise gerade hier werde der Wunsch wohl Vater des Gedanken bleiben, meint Hillgruber mit Blick auf die dann zu erwartenden Verlustlisten intervenierender Staaten.
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