Fachtagung in der Justizakademie des Landes NRW, Recklinghausen am 19. und 20. November 2001. Herausgegeben von Gerhard Pauli und Thomas Vormbaum.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.06.2004
Der Titel des Symposions, dessen Beiträge in diesem von Gerhard Pauli und Thomas Vormbaum herausgegebene Sammelband mit gleichem Titel dokumentiert sind, stelle für den Sachkenner schon seit längerem keine Provokation mehr dar, stellt Rezensent Friedrich-Christian Schroeder zu Beginn seiner Besprechung fest, denn immer deutlicher werde die personelle, aber auch die sachliche Kontinuität größerer Teile der Justiz und des Rechts unter dem Nationalsozialismus und danach. Danach dann referiert Schroeder im wesentlichen die einzelnen Beiträge des Bandes. Es geht, so erfährt man auf diese Weise, unter anderem um Kontinuitäten in der Rechtsprechung des Volksgerichtshof und "politischen Prozessen" in der Nachkriegszeit, um die personelle Kontinuität bei den Juraprofessuren und die Kontinuität einer weiten Auslegung des Nötigungstatbestandes. Immer wieder klingt bei Schroeder aber auch deutliche Kritik an Schwächen einzelner Beiträge des Bandes an, so wenn er schreibt, dass Hinrich Rüping einleitend versuche, die reichhaltige Literatur zum Thema "in ein zeitlich-sachliches System zu zwingen".
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