Die deutsche Militär- und Ziviljustiz hat in der Zeit des Dritten Reichs mindestens 32.000 Todesurteile ausgesprochen. In der Wirkung auf die Bevölkerung waren die Sondergerichte neben dem Volksgerichtshof, der für die vermeintlich höher rangierenden Delikte zuständig war, ein zentrales Instrument der nationalsozialistischen Rechtspolitik. Dass die Sondergerichte sogar den Großteil der politisch eingestuften Delikte aburteilten und Tausende von Todesurteilen verhängten, ist heute weitestgehend unbekannt. Die Studie gibt für das Sondergericht Essen hierüber Aufschluss. Sie ermöglicht einen überschaubaren, detaillierten und unmittelbar am Aktenmaterial orientierten Einblick in ein schwer zugängliches Kapitel der Justizgeschichte. Da die militärische Kriegslage, aber auch die Zustände an der "Heimatfront" die Arbeit der Sonderrichter erheblich beeinflussten, werden auch diese Zusammenhänge eindringlich dargestellt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.01.2001
In einer Doppelrezension bespricht Friedrich-Christian Schroeder zwei Bücher, die sich mit Rechtssprechung im Nationalsozialismus bzw. Entnazifizierung befassen.
1.) Frank Roeser: "Das Sondergericht Essen 1942-1945" (Nomos)
Geteilter Meinung zeigt sich der Rezensent zu diesem Buch. Einerseits findet er es durchaus aufschlussreich, dass Roeser aufzeigt, wie gerade das Sondergericht in Essen in zahlreichen Urteilen "häufig nicht den Ermittlungen der Polizei folgte" und so manche Anweisungen zur Urteilsfindung "mit deutlicher zeitlicher Verzögerung eingeführt wurden", wofür der Autor den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm mitverantwortlich macht. Darüber hinaus weiß es Schroeder durchaus zu schätzen, dass der Autor eine genaue Auflistung der Urteile und Strafvorschriften vornimmt. Allerdings widerspreche sich Roeser beispielsweise dort, wo er eine besonders harte Verurteilung von Ausländern diagnostiziert, obwohl sich sämtliche Todesurteile in Prozessen wegen Plünderei gegen deutsche Staatsangehörige richteten. Auch die Darstellung von "erschütternden Einzelfällen" lobt der Rezensent, doch moniert er, dass Roeser über "weitgehend deskriptive Einzelfälle" kaum hinaus geht. Davon abgesehen findet der Rezensent die Tatsache bedauerlich, dass der Autor kaum Vergleiche mit anderen Sondergerichten anstellt.
2.) Gabriele Rohloff: "Ich weiß mich frei von irgendeiner Schuld..." (PD-Verlag
Der Rezensent weiß hier zwar das "aufwendige Aktenstudium" der Autorin sehr zu schätzen und hat bei der Lektüre auch so manch überraschende Erkenntnis gewonnen, etwa bei dem Aspekt, welch große Rolle bei der Entnazifizierung die Mitgliedschaft in der NSDAP spielte und wie wenig andererseits die "Beteiligung an Unrechtsurteilen" berücksichtigt wurde. Doch macht Schroeder auch einige Ungereimtheiten in diesem Buch aus. So moniere die Autorin, dass am Bremer Sondergericht bei zahlreichen Todesurteilen das "Strafmaß voll ausgeschöpft" worden sei, andererseits sei jedoch die Todesstrafe bei Plünderungen "zwingend" gewesen, so Schroeder. Überhaupt kritisiert der Rezensent die Vorgehensweise der Autorin als häufig "unpräzise". So sei etwa das Zitat im Titel des Buchs unvollständig und suggeriere einen völlig falschen Zusammenhang, was Schroeder dem Leser auch näher erläutert.
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