Wie war es einem anerkannten Strafrechtswissenschaftler möglich, nicht nur in der Weimarer Republik, sondern auch unter der nationalsozialistischen Diktatur und in der Bundesrepublik prägender Exponent seines Fachgebietes zu sein? Verkörperte Edmund Mezger lediglich langlebige Geistesströmungen und Strafrechtstendenzen? Ausgehend von der kontinuierlich fortschreitenden Karriere Mezgers leistet die Arbeit eine Werkanalyse, derzufolge sich die Jahre 1933 und 1945 nicht als absolute Wendepunkte deutscher Strafrechtspolitik beschreiben lassen. Durch die kriminalpolitische Ausrichtung seiner Lehr- und Forschungsschwerpunkte erweist sich Edmund Mezger dabei als geeignetes Kristallisationsobjekt, um die Instrumentalisierung seines Fachgebietes aufzuzeigen.
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