Das Buch analysiert die völkerrechtliche Lehre der Professoren Bluntschli in Heidelberg und Lieber, eines Deutsch-Amerikaners in New York. Liebers Kriegsinstruktionen im US-Bürgerkrieg inspirierten Bluntschli, 1868 das moderne Völkerrecht zu verfassen und führten zu einem fruchtbaren Austausch zwischen den beiden Gelehrten. Das Buch geht der jeweiligen Wechselwirkung zwischen Lehre und Methode nach wie auch dem Einfluss der beiden Wissenschaftler aufeinander. Es argumentiert, dass Bluntschlis Versuch, den Rechtscharakter des Völkerrechts zu beweisen, sich von denen seiner Zeitgenossen unterschied, weil er in bewusster Abkehr von Savignys Theorien den Gegensatz Naturrecht - positives Recht überwinden wollte. Diskutiert werden Grundlage und Geltungsgrund des Völkerrechts: für Bluntschli die Menschennatur beziehungsweise das Rechtsbewusstsein der Völker, für Lieber die jural nature des Menschen. Beide gründeten ihre Lehren auch auf die Trennung der privaten von öffentlichen Interessen und den Fortschritt der Zivilisation durch die Entwicklung des internationalen Rechtsbewusstseins; dies wird am Beispiel des Seebeuterechts dargestellt. Themen ihrer Korrespondenz (als Anhang ediert) sind unter anderem die deutsche Nation und die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ebenso wie Kontakte zu Wissenschaftlern und Politikern der Zeit.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.10.2004
Wenn auch nur kurz, so berichtet Alexandra Kemmerer doch recht beeindruckt von der Lektüre dieser Dissertation, dies sie zusammen mit dem David Kennedys "klugen, aufrichtigen und provokativen" Buch "The Dark Sides of Virtue" bespricht. Betsy Röben nun widmet sich in ihrer Doktorarbeit den beiden Völkerrechtlern Johann Caspar Bluntschli und Francis Lieber, die in ihrem umfassenden Briefwechsel zwischen Bern und New York nicht weniger als die Grundlinien moderner humanitärer Rechtsgrundsätze vorzeichneten. So weiß Rezensentin Kemmerer vom "Lieber Code" zu erzählen, einer von Abraham Lincoln in Auftrag gegebenen Feldinstruktion für die Nordstaaten-Armee, die Bluntschli dann wiederum in seinem grundlegenden "Modernen Kriegsrecht aufgriff, woraus schließlich die Haager Landkreisordnung wurde. Den Glauben der beiden an den "unaufhaltsamen Fortschritt der humanitären Idee" scheint Kemmerer zwar nicht zu teilen, doch hat dieser Optimismus ihren offenbar positiven Eindruck des Buches nicht geschmälert.
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