Florian Lamprecht

Darf der Staat foltern, um Leben zu retten?

Folter im Rechtsstaat zwischen Recht und Moral
Cover: Darf der Staat foltern, um Leben zu retten?
Mentis Verlag, Paderborn 2009
ISBN 9783897855663
Kartoniert, 298 Seiten, 38,00 EUR

Klappentext

"Darf der Staat foltern, um Leben zu retten?" - Diese in Deutschland zuletzt ausschließlich im Rahmen fiktiver Szenarien gestellte Frage hat spätestens seit dem Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner im Jahre 2004 ihren hypothetischen Charakter verloren und steht seitdem im Mittelpunkt einer politischen und wissenschaftlichen Debatte zur so genannten "Rettungsfolter". Ausgehend von der Beobachtung, dass sich der Streit um die Zulässigkeit polizeilich-präventiver Folterhandlungen zur Lebensrettung vorrangig in den normativen Kategorien des Rechts und der Moral rekonstruieren lässt, stellt diese Monographie einen interdisziplinären Beitrag zur Stärkung des absoluten Folterverbots dar. Auf der Grundlage einer rechtsphilosophischen Verhältnisbestimmung rechtlicher und moralischer Normen werden dabei verschiedene argumentative Wege aufgezeigt, wie das Dilemma staatlicher Folterhandlungen zur Lebensrettung aus juristischer und ethischer Perspektive aufgelöst werden kann.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.03.2009

Politisch korrekt erscheint Michael Pawlik durchaus, was der Theologe Florian Lamprecht zum Thema Folter zu sagen hat. Pawlik macht allerdings deutlich, dass politische Korrektheit allein nicht ausreicht, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden. Besser als Lamprechts  Eintreten für ein totales Folterverbot gefiele dem Rezensenten eine Argumentation, die über den Luhmannschen Sinn für das Tragische der Entscheidungslage (Folter oder keine Folter?) verfügte. Wenn Lamprecht die Folterdiskussion mittels der scholastischen Lehre von der Doppelwirkung beendet, staunt Pawlik über die Schwäche der Argumentation. Das im Buch zutage tretende Würdeverständnis erscheint ihm einfach zu gut, um wahr beziehungsweise der Sachlage dienlich zu sein.
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