Die spezifischen Bedingungen religiös-weltanschaulicher Pluralität zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellen die Strafrechtswissenschaft vor neue Herausforderungen. In seiner grundlagenorientierten Neubestimmung des Verhältnisses von Strafrecht und Religion entwickelt Bijan Fateh-Moghadam die religiös-weltanschauliche Neutralität als einen Grundlagenbegriff des Strafrechts. Im Wege einer am Neutralitätsgrundsatz ausgerichteten Rekonstruktion der Diskussionen über den materiellen Verbrechensbegriff, den Zweck der Strafe und die Anerkennung von religiösen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen werden dabei die Konturen eines allgemeinen Teils des Religionsstrafrechts sichtbar. Darauf aufbauend kann das Strafrecht konkrete Folgeprobleme religiöser Pluralisierung wie die strafrechtliche Bewertung der Knabenbeschneidung, die Legitimität von "Burka-Verboten" oder die Reichweite von Geistlichenprivilegien im Strafverfahren theoretisch kontrolliert lösen, ohne sich selbst religiös-weltanschaulich zu positionieren.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.03.2020
Rezensent Michael Pawlik findet das Legitimationsmodell, mit dem der Strafrechtswissenschaftler Bijan Fateh-Mogdaham Begründungsneutralität fordert, zwar klar und eindrucksvoll geschlossen, letztlich aber zu simpel. Diskussionen wie die um das Burkaverbot, die Knabenbeschneidung oder den Tatbestand der Bekenntnisbeschimpfung vermag der Autor laut Pawlik auf die Art nicht überzeugend zu erfassen. Das juristische "Abstraktionsdenken" des Autors im Namen eines allzu beflissenen Neutralitätsbestrebens und sein "vergleichsweise schlichter Verfassungsgerichtspositivismus" übergehen für Pawlik die Komplexität der untersuchten Phänomene.
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