Christoph Menke

Kritik der Rechte

Cover: Kritik der Rechte
Suhrkamp Verlag, Berlin 2015
ISBN 9783518586259
Gebunden, 485 Seiten, 29,95 EUR

Klappentext

'Individuelle Berechtigung produziert soziale Unregierbarkeit.' Dass wir Rechte haben, ist die große normative Idee der Moderne, deren Ausgestaltung seit den Revolutionen des 18. Jahrhunderts wirkmächtig ist. Die Proklamation subjektiver Rechte markierte die Geburtsstunde der bürgerlichen Gesellschaft, mit dem Liberalismus als ihrer dominanten Theorie. Sie schuf aber auch 'die Berechtigung des egoistischen, vom Mitmenschen und vom Gemeinwesen abgesonderten Menschen', wie Karl Marx bemerkte - und forcierte damit die Entpolitisierung der Politik. Daher, so Christoph Menke, bedarf es einer Kritik der Rechte. Diese Kritik darf jedoch nicht, wie der Liberalismus, lediglich nach der Begründung und den Inhalten von Rechten fragen, sondern muss viel tiefer ansetzen, nämlich bei der Form, die die Idee der Rechte dem Wollen und Handeln gibt. Menke präsentiert eine solche Formanalyse im Anschluss an Marx, Weber, Luhmann und Foucault.

Rezensionsnotiz zu Die Welt, 04.06.2016

Michael Pawlik hat die größten Zweifel, ob Machtverhältnisse, wie der Rechtsphilosoph Christoph Menke sie sich in seinem neuen Buch vorstellt, eine Lösung für die politischen Krisen von heute darstellen. Den Autor kennt Pawlik zwar als klügsten Vertreter der dritten Generation der Frankfurter Schule, Menkes Gegenrechte der Bürger, die er anstelle von deren Eigenrechten installieren wollen würde, scheinen ihm jedoch derart viel schwächer als die Grund- und Menschenrechte, dass er um den Schutz des Individuums vor der Macht des Politischen fürchtet, wenn der kollektive Selbstfindungsakt niemals enden sollte und die "Dauerdiskutanten" der Exzellenzcluster die politische Autonomie mit ihren Wolkenkuckucksheimen vollstellen, meint Pawlik.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.01.2016

Rezensentin Marietta Auer ist froh, dass der Philosoph Christoph Menke mit seiner Kritik der Rechtsfigur des subjektiven Rechts nicht zurück auf einen sittlichen Rechtsbegriff der Vormoderne deutet. Wie ein neues Recht jenseits von Materialismus und Liberalismus und von asozialem Freiheitsgebrauch aussehen könnte, kann ihr der Autor zwar auch nicht sagen, die entscheidenden Neuerungen des modernen Rechts im Vergleich zur Vormoderne und die Pathologie des durch sie konditionierten Subjekts vermag er ihr jedoch eindrucksvoll aufzuzeigen.
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Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 23.12.2015

Christoph Möllers' Rezension zu Christoph Menkes "Kritik der Rechte" verlangt dem Leser einiges an juristischem Vorwissen ab. Nur grob skizziert der Rezensent, wie der Rechtsphilosoph Menke eine Fundamentalkritik des bürgerlichen Rechts entwickelt, das mit der Subjektivierung, also mit der Individualisierung der Ansprüche, eine falsche Entwicklung genommen habe. Die große Stärke dieser Schrift sieht der Rezensent in ihrer systematischen Geschlossenheit, "fulminant" und "berückend" findet er sie. Doch beschleicht den Rezensenten auch der Verdacht, dass eben darin eine Schwäche liegen könnte. Denn obwohl Menke seine Überlegungen mit Marx, Luhmann und Derrida absichern könne, stört sich Möllers daran, dass es in diesem System kein bisschen knirscht. Auch dass Menke seinem eigenen "revolutionären Rechtsbegriff" am Ende selbst jeden Schwung nimmt, wundert den Rezensenten.
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