Zur nationalsozialistischen Rassenideologie gehörte es, vermeintlich erbkranke Menschen an der Fortpflanzung zu hindern. Um ihre zwangsweise vorgenommene Sterilisation zu legitimieren, erließen die Machthaber am 1. Januar 1934 das 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' und errichteten Erbgesundheitsgerichte. Vor diesen Gerichten übten medizinische Sachverständige großen Einfluss auf das Verfahren aus: Sie waren es häufig, die den 'Erbkrankverdächtigen' anzeigten, seine Sterilisation beantragten und das Gutachten abgaben, das nach den 'Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft' Auskunft darüber geben sollte, ob der 'Erbkrankverdächtige' tatsächlich erbkrank war. Das Buch kommt zu dem erschreckenden Ergebnis, dass die Gutachten der Bonner Sachverständigen keineswegs dem damaligen medizinischen Kenntnisstand entsprachen, sondern oberflächlich und tendenziös gehalten waren. Gleichwohl legte das Bonner Erbgesundheitsgericht die gutachtliche Diagnose der Sachverständigen in über 90 Prozent der untersuchten 519 Fälle seinem Urteil zugrunde, ohne dass sich die Betroffenen dagegen erfolgreich zur Wehr setzen konnten.
Juli Zeh: Pony Show Eine prominente Verlegerin unter Mordverdacht. Ein spektakulärer Schwurgerichtsprozess. Und die Frage: Wie verhandelbar ist die Wahrheit? Sie ist über fünfzig, verheiratet… Shida Bazyar: Die Lücken Heimesbach im Hunsrück ist ein fiktiver Ort, an dem sich neunzig Jahre deutscher Geschichte in die Mauern und Biografien eingenistet haben. Es ist eine Gemeinde, die ihre… Botho Strauß: Bleiben und Blicken In Botho Strauß' neuem Buch geht es um die Zeit und ihr Vergehen, um den Zauber der Kunst, um das Originale und das Eigentliche. Vor allem sind es Begegnungen und Nichtbegegnungen,… Dana Vowinckel: Anton und Alma Anton und Alma lernen sich bei einem Schüleraustausch in der Bretagne kennen. Jahre später treffen sie sich auf einer Party wieder. Beide kommen aus Berlin und studieren…