Arno Buschmann beschreibt in diesem auch für juristische Laien zugänglich geschriebenen Buch das Privatrecht und seine Wandlungen als Bestandteil der kulturellen Gesamtentwicklung in seinen wichtigsten Phasen von den italienischen Rechtsschulen des Mittelalters bis zur Gegenwart.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.01.2015
Peter Oestmann warnt den Leser eindringlich vor diesem Buch, von der angekündigten Kulturgeschichte des Privatrechts findet er darin keine Spur. Was Arno Buschmann stattdessen liefert, ist für Oestmann die altbekannte Geschichte des Privatrechts vom Mittelalter bis zu Verbraucherschutz und Europäisierung, Rechtskultur verstanden als jeweils herrschende Methode der Rechtswissenschaft. Für eine genießbare Gesetzgebungsgeschichte aber weist das Buch zu viele Fehler und windschiefe Wertungen auf, findet Oerstmann und befürchtet weitere Fehldeutungen und Irrtümer beim arglosen Leser.
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