Michel Onfray

Theorie des verliebten Körpers

Für eine solare Erotik
Cover: Theorie des verliebten Körpers
Merve Verlag, Berlin 2001
ISBN 9783883961675
Kartoniert, 312 Seiten, 19,94 EUR

Klappentext

Es treten auf: monogame Elefanten, geile Hyänen, onanierende Fische und alleinstehende Igel. Diese hedonistische Philosophie der Single-Erotik setzt sich mit antiken Autoren und dem finsteren Einfluss der Kirchenväter auseinander. Onfrays Plädoyer für eine solare, sprich strahlende Erotik ist die des Libertärs. Er strebt nach der glücklichen Wollust der fröhlichen Libidos und macht Schluss mit dem Phantasma des verschmelzenden Paares, das seit Aristophanes? Erzählung von den zerschnittenen Kugelmenschen die sexuelle Geschichte des Abendlandes vergiftet.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 30.07.2001

Bernd Mattheus zeigt sich in seiner Rezension skeptisch. Die "Entmystifizierung des amourösen Diskurses" bewerkstellige der Autor mit unglaubwürdigen Behauptungen, die das sinnliche Elend des Abendlandes aus "Verzicht, Zurückhaltung ... und allgemeinem Misstrauen gegenüber dem anderen" beweisen sollen. Die daraus folgenden "traurigen Errungenschaften" wie "Bordelle, Misogynie und Geschlechterkampf" sind nicht nur Ausdruck einer "christlichen Gesellschaftsneurose", sondern schon den antiken Römern wohl bekannt gewesen, widerspricht der Rezensent. Er will auch nicht der Hypothese des Buches folgen, das sinnliche Elend des Abendlandes wurzele in der "Vereinnahmung der Liebe durch die Theologie" und so müsse sich das "reine erotische Glück" in den nicht-christlichen Kulturen finden lassen. Mit Onfray Liebe neu bestimmen heißt, "sie als egoistische Begierde nach Lust" aufzufassen, so der Rezensent. Aber, bemängelt Mattheus, wo früher mit der befreiten Sexualität ein politisches Programm verknüpft war, beschränkt sich Onfray auf "Ratschläge zum Lebens-Stil" und empfiehlt die "Bildung mobiler Mikrogesellschaften". In der Ausformulierung der "epikuräischen Form von Ethik", die nach Onfray die "solare, egalitäre Erotik" möglich machen soll, in der Gestalt eines Vertrages jedoch, sieht der Rezensent nicht mehr als eine weitere "Variante des kategorischen Imperativs" und findet die "Nähe zu juristischen Gütertrennungsverträgen" geradezu peinlich.
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