Klaus Richter

Friedrich Barbarossa hält Gericht

Zur Konfliktbewältigung im zwölften Jahrhundert. Konflikt, Verbrechen und Sanktion in der Gesellschaft Alteuropas. Band 2.
Cover: Friedrich Barbarossa hält Gericht
Böhlau Verlag, Köln 1999
ISBN 9783412068998
Broschiert, 227 Seiten, 39,88 EUR

Klappentext

Anhand der Gesta Frederici Ottos von Freising und Rahewins erörtert Klaus Richter verschiedene Fragen und Probleme des öffentlichen Strafrechts unter Kaiser Friedrich Barbarossa. Der zeitliche Fokus liegt dabei auf den ersten Regierungsjahren zwischen 1150 und 1160. Die Studie stellt an konkreten Fallbeispielen wichtige Rechtsstreitigkeiten vor und zeigt, wie diese durch Friedrich Barbarossa beigelegt wurden. Der Nutzen der Arbeit liegt nicht nur darin, dass sie wichtige Einblicke in die mögliche Strafrechtswirklichkeit des 12. Jahrhunderts vermittelt. Auch der Aspekt der Herausbildung modernen Staatlichkeit wird von ihr nicht unwesentlich berührt.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.05.2000

Michael Borgolte hat einiges an diesem Buch auszusetzen, doch veranschaulicht er in seiner faszinierenden Rezension das Thema so gut, dass er den Leser doch neugierig macht. Es geht um die Frage, wann die Buße, mit der noch im Frühmittelalter Parteien ihre Fehden als Gleiche beendet haben, durch die Strafe ersetzt wurde, bei der eine Sanktion von der Obrigkeit verhängt wurde, also von einer Stelle, die nicht Partei ist. Richter setzt den Moment dieses Wandels mit einer Entscheidung Friedrich Barbarossas beim einem Streit an, der 1155 beim Reichstag in Worms verhandelt wurde, erklärt Borgolte und meint, dass auch einiges dafür spricht - nur nicht die Methode, mit der Richter vorgeht. Es gibt zwei mittelalterliche Chronisten, die diese Geschichte beschreiben. Der eine stellt sie als Buße dar, der andere als Strafe. Richter nun verhalte sich wie ein "moderner Richter", kritisiert Borgolte. Er habe die Aussagen wie ein Jurist abgewogen und sich dann dafür entschieden, dass Letzterer die Sache richtig beschreibt. Dagegen hält Borgolte, dass chronikalische Überlieferungen nicht einfach die Wahrheit oder Unwahrheit sagen. Wichtig sei vielmehr, dass sich der eine Chronist Strafe bereits als Möglichkeit vorstellen konnte: "Nicht die sogenannte historische Wirklichkeit wäre also der Fluchtpunkt historischer Erkenntnis, sondern deren Spiegelung im Bewusstsein der Autoren."

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