Kai Ambos

Der Allgemeine Teil des Völkerstrafrechts

Ansätze einer Dogmatisierung. Habil.
Cover: Der Allgemeine Teil des Völkerstrafrechts
Duncker und Humblot Verlag, Berlin 2002
ISBN 9783428107629
Gebunden, 1085 Seiten, 76,00 EUR

Klappentext

Wer versucht, einen Beitrag zur Dogmatisierung des "Allgemeinen Teils" des Völkerstrafrechts zu leisten, muss sich zunächst in der völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung und den Kodifikationen auf die Suche nach "allgemeinen Grundsätzen" (general principles) begeben. Erst eine solche Grundlagenforschung wird zu einer erschöpfenden Systematisierung bestimmter "AT-Regeln" führen, die tatsächlich den Namen "Völkerstrafrecht" verdient und nicht nur Versatzstücke einer bestimmten nationalen Dogmatik darstellt. Freilich ist der Weg von den Grundlagen - den systematisierten "AT-Regeln" - zu einer entwickelten oder gar ausgefeilten völkerstrafrechtlichen Dogmatik des Allgemeinen Teils weit. Zunächst muss man sich deshalb mit Ansätzen begnügen, indem die relevanten Sachbereiche eines "völkerstrafrechtlichen AT", vor allem die Beteiligungslehre, einschließlich der Sonderfigur der Vorgesetztenverantwortlichkeit, dogmatisiert werden. Dabei wird neben der deutschen insbesondere die spanische, französische und angloamerikanische Strafrechtslehre berücksichtigt.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.08.2003

Ein enormer Anspruch und nichts geringeres als eine "Pionierleistung" - Claus Roxin spricht Kai Ambos seine uneingeschränkte Hochachtung dafür aus, als erster eine "allgemeine Verbrechenslehre" des Völkerstrafrechts entworfen zu haben, und zwar mit viel Originalität und Gelehrsamkeit. Das Völkerstrafrecht, erklärt er, ist eine noch junge Disziplin und überdies eine Art Zwitter aus Völkerrecht und individuellen strafrechtlichen Bestimmungen, die sich von Land zu Land unterscheiden können. Es müssen also allgemeine Grundlagen - wann ist man Täter, wann Teilnehmer, wie verhält sich es sich mit der individuellen Schuld von Befehlsempfängern, etc. - für die Beurteilung konkreter Delikte her, und genau die formuliere Ambos, nachdem er zunächst ausführlich den bisherigen Stand des Völkerstrafrechts Revue passieren lasse. Und alles auch noch "übersichtlich und in allgemein verständlicher Sprache". Alle anderen, meint Roxin, werden sich auf ihn beziehen müssen.
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