Isabel Richter

Hochverratsprozesse als Herrschaftspraxis im Nationalsozialismus

Männer und Frauen vor dem Volksgerichtshof 1934-1939
Cover: Hochverratsprozesse als Herrschaftspraxis im Nationalsozialismus
Westfälisches Dampfboot Verlag, Münster 2001
ISBN 9783896911193
Kartoniert, 268 Seiten, 29,65 EUR

Klappentext

Mit dem Stichwort Volksgerichtshof werden bis heute vor allem Roland Freisler, die Prozesse gegen die Männer vom 20. Juli 1944 und die Studentengruppe "Weiße Rose" verbunden. Nahezu unbekannt ist, dass vor dem Zweiten Weltkrieg fast ausnahmslos Männer und Frauen aus dem gesamten Spektrum des linken Widerstands in Hochverratsprozessen vor Gericht standen. Diese Prozesse untersucht Isabel Richter. Sie bietet eine alltags- und geschlechtergeschichtliche Perspektive auf diese politischen Gerichtsverfahren und einen Blick auf die nationalsozialistische Strukturierung von Herrschafts- und Gewaltverhältnissen, sie zeigt alle an den Prozessen Beteiligten als Handelnde, die aus höchst unterschiedlichen Gründen handeln bzw. sich verhalten und damit die Verhältnisse, mit denen sie konfrontiert sind, bestätigen oder in Frage stellen.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 03.09.2001

Mit den 50 hier versammelten, systematisch untersuchten Fällen von Hochverratsprozessen, so der Rezensent Tillmann Bendikowski, rufe die Autorin ein weithin vergessenes Kapitel nationalsozialistischer Herrschaftspraxis am Volksgerichtshof in Erinnerung. Bemerkenswert findet Bendikowski die auf der Feststellung einer Vielzahl von privaten Strafanzeigen beruhende Erkenntnis der Autorin, "dass das nationalsozialistische Herrschaftssystem ... in beträchtlichem Maße auch von unten getragen wurde." Der in der Studie besonders fokussierten Frage nach "Gleich- bzw. Ungleichbehandlung" von Männern und Frauen durch das Gericht verdankt der Rezensent so manche unspektakuläre Einsicht, aber auch einen "attraktiven Befund", wie den, "dass bei aller unterschiedlichen Betrachtung von Männern und Frauen bei Verhören, im Prozess oder in den Begründungen der Gnadengesuche solche Geschlechterpolaritäten in den Urteilen symbolisch aufgehoben wurden."
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