Menschenrechtsverletzungen durch multinationale Unternehmen, Korruption im Medizin- und Wissenschaftsbetrieb, Bedrohung der Meinungsfreiheit durch private Intermediäre im Internet, massive Eingriffe in die Privatsphäre durch Datensammlung privater Organisationen und mit besonderer Wucht die Entfesselung katastrophaler Risiken auf den weltweiten Kapitalmärkten sie alle werfen Verfassungsprobleme im strengen Sinne auf. Ging es früher um die Freisetzung der politischen Machtenergien des Nationalstaats und zugleich um ihre wirksame rechtsstaatliche Begrenzung, so geht es nun darum, ganz andere gesellschaftliche Energien zu diskutieren und in ihren destruktiven Konsequenzen wirksam zu beschränken. Konstitutionalismus jenseits des Nationalstaats das heißt zweierlei: Die Verfassungsprobleme stellen sich außerhalb der Grenzen des Nationalstaats in transnationalen Politikprozessen und zugleich außerhalb des institutionalisierten Politiksektors in den "privaten" Sektoren der Weltgesellschaft.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.07.2012
Als Pflichtlektüre für Verfassungsrichter und Wegweiser aus der Krise empfiehlt Maximilian Steinbeis diese Schrift des Juristen Gunther Teubner, dessen Ansatz Steinbeis systemtheoretisch so erklärt: Wenn geschlossene Systeme ihre Energien daraus beziehen, dass sie nur ihrer eigenen Logik verpflichtet sind, dann dürfen sie nicht einer generellen Verfassung unterworfen werden, die etwa der Wirtschaft eine politische Logik aufbürde. In der Globalisierung sind Verfassungen eh obsolet, und einzelne Systeme müssen sich aus sich heraus konstitutionalisieren, resümiert der Rezensent den Autor, von außen dürfe man keinen Zwang ausüben, sondern höchstens Druck. Rezensent Steinbeis geht mit dieser Erklärung völlig d'accord und hält sie für das "Hoffnungsvollste und Stimulierendste", was er in diesem trüben Sommer gelesen hat: Jetzt gilt es, das Finanzsystem unter Konstitutionalisierungsstress zu setzen.
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