Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.11.2004
Gerd Roellecke ist mit dieser Studie von Nadine Klass zu den rechtlichen Grenzen des Reality-Fernsehens gar nicht einverstanden, auch wenn er selbst die geschmacklichen Grenzen von "Big Brother" oder "Hilfe, Nicole, meine Familie ist total zerstritten! Sollen wir uns versöhnen?" durchaus überschritten sieht. Das Problem: Die Menschenwürde soll die "Willensfreiheit und Autonomie des Individuums" schützen, erklärt Roellecke; wenn sich also jemand freiwillig in eine peinliche Situation begibt, ist sie nicht berührt. Doch so will die Autorin die "schauderhaften Bloßstellungsshows" nicht davon kommen lassen und erklärt einen Unterschied zwischen subjektiver und objektiver Menschenwürde, wie der Rezensent darstellt. Damit meine die Autorin, dass Menschenwürde "nicht nur dem einzelnen diene", sondern auch "das Bild des Menschen an sich und damit die Würde der Gesellschaft schütze", zitiert Roellecke die Verfasserin. Und genau das geht ihm zuweit. Hier subsumiere sie unter Menschenwürde, was das Preußische Oberverwaltungsgericht einst die Öffentliche Ordnung nannte. Roellecke selbst nennt es Benimmregeln, und zwar die einer Oberschicht. Und so tritt der Rezensent, der bekennderweise nicht fähig ist, die Bild-Zeitung oder Realityfernsehen zu genießen, trotzdem "hart" dafür ein, "dass beide die Öffentlichkeit bis an die traditionellen Grenzwerte verunreinigen dürfen".
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