Die Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit gesetzlicher Vorgaben, die auf eine Veränderung des Geschlechterverhältnisses im Parlament abzielen, wird seit längerem intensiv diskutiert. Die von Brandenburg und Thüringen verabschiedeten Paritätsgesetze wurden jedoch jeweils für nichtig erklärt. Dies nimmt der Autor zum Anlass und untersucht in grundlegender Weise die Zulässigkeit paritätischer Vorgaben für die Kandidatenaufstellung für Parlamentswahlen aus (bundes-)verfassungsrechtlicher Sicht. Neben einem Blick auf Alternativen im europäischen Ausland betrachtet der Autor zunächst die tatsächlichen Geschlechterverhältnisse in den Parlamenten und Parteien und legt Regelungsmöglichkeiten dar, mit denen eine Annäherung an das Ziel paritätisch besetzter Parlamente gelingen könnte. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung dieser Regelungen auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit, nicht ohne dabei immer wieder einen Vergleich mit parteiinternen geschlechterbezogenen Vorgaben zu ziehen.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.03.2023
Rezensent Stephan Klenner hat sich durch drei juristische Dissertationen gearbeitet, die sich mit den in Brandenburg und Thüringen eingebrachten und von den Landesverfassungsgerichten verworfenen Paritätsgesetzen beschäftigen. Valentin Martin Heimerls schmale Arbeit weiß Klenner als solides Basiswerk zu schätzen, das wie auch die beiden anderen Arbeiten die Mehrheitsmeinung stützt, derzufolge das Grundgesetz einen Zwang zur Quotierung von Wahllisten nicht zulasse. Die Argumentation findet er nachvollziehbar und juristisch ertragreich.
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