Martin Lenz

Konsens und Dissens

Deutsche Königswahl (1273-1349) und zeitgenössische Geschichtsschreibung
Cover: Konsens und Dissens
Vandenhoeck und Ruprecht Verlag, Göttingen 2002
ISBN 9783525354247
Broschiert, 296 Seiten, 39,00 EUR

Klappentext

Die Geschichtsschreiber des Spätmittelalters erinnerten sich nicht in einheitlicher Weise an die jüngere und ältere Vergangenheit der Reichsverfassung. Im Gegenteil: Jeder sah sein Eigenes und sein Ganzes und versuchte, die in seiner Region präsenten Kurfürsten oder Großdynastien zu legitimieren. In der Vorstellung von der Reichsverfassung stimmten die Autoren nur im Abstrakten überein, etwa in der Würde des Reiches und seiner wichtigsten Glieder, im Recht des deutschen Königs auf den Kaisertitel oder im Bestand des Reichs als Wahlmonarchie. Im Konkreten gingen die Haltungen der Autoren weit auseinander: in Fragen der Spitzenposition unter den Kurfürsten, des Abstimmungsmodus, des Verhältnisses von Wahl und Krönung oder der Rechtmäßigkeit der Absetzungen.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.01.2003

Zwischen 1257 - mit dem Ende der Stauferherrscher - und 1346 gab es kein starkes deutsches Königtum. Bewusst wählten die Regionalfürsten ein ums andere Mal schwache Herrscher, um sich ein größeres Stück der Macht zu bewahren. Martin Lenz' Studie stellt die Frage, ob, und wenn ja, wie dennoch ein allgemeiner, reichsweit gültiger Konsens möglich gewesen ist. Der Rezensent Michael Borgolte weist darauf hin, dass Lenz' Fragestellung dem revolutionären Neuansatz seines akademischen Lehrers Peter Moraw verdankt ist, der erstmals aus den bis dahin betriebenen Regionalstudien ausbrach und den Blick auf größere Zusammenhänge richtete. So sehr Borgolte diesen Ansatz begrüßt: gegen Lenz' Methode hat er dennoch Einwände. Grundsätzlich richtig scheint ihm, die Antwort bei den Regionalhistorikern zu suchen. Der Zuschnitt der Untersuchungsgebiete aber bleibt, so Borgolte, problematisch, auch die Auswahl der Historiker. Das Ergebnis wiederum - die Erkenntnis eines allseitigen Wunsches nach auf das Königtum als abstractum gerichteter "Verfassungsharmonie" - hält der Rezensent für zutreffend. Er fragt sich allerdings, ob Lenz diesen Wunsch nicht zu positiv bewertet: Handelte es sich nicht zu einem guten Teil um "Reformunfähigkeit"?
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