Gegenwärtig besteht im Verfassungsrecht eine Kluft zwischen dem geschriebenen Recht und dem Recht, das tatsächlich zur Anwendung kommt. Die Praxis arbeitet mit einer Reihe von ungeschriebenen Verfassungsrechtssätzen, obwohl die dogmatischen Grundlagen ungeklärt sind. Die Staatsrechtswissenschaft ignoriert weitgehend diese Sachlage. Nach dem von ihr überwiegend vertretenen System dürfte es diese Rechtssätze nicht geben. Heinrich Amadeus Wolff untersucht den Unterschied zwischen Theorie (Verfassungsurkunde) und Praxis (gegenwärtiges Verfassungsrecht). Dazu erörtert er den Unterschied zwischen Verfassungsrecht, Naturrecht und dem einfachen Recht und macht deutlich, wie Rechtsinterpretationen vom geschriebenen Recht abweichen. Abschließend versucht er, Realität und Theorie zusammenzuführen.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.12.2000
Walter Grasnick lobt den Autor für seine "gründliche und übersichtliche" Aufbereitung des "überbordenden Stoffes", doch bleibt in seiner Besprechung spürbar, dass er eigentlich nicht so recht weiß, ob ungeschriebenes Verfassungsrecht überhaupt existiert und ob es notwendig ist. Als besonderes Verdienst rechnet er dem Autor an, dass er das christliche Naturrecht, auf dass sich Anhänger des ungeschriebenen Verfassungsrechts oft berufen, verabschiedet. Damit verschaffe Wolff der Sache einen "Rationalitätsgewinn". Es bleibt ein wenig unklar, was Wolff an die Stelle des Naturrechts setzen will, Grasnick hat dazu jedoch einen Vorschlag: das "Richterrecht. Konkreter: die Rechtserzeugung allein durch Rechtssprechung"
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