In der Kanonistik und in der systematischen Theologie ist die Auffassung verbreitet, das Zweite Vatikanische Konzil habe die Rechtsstellung des Diözesanbischofs gegenüber dem Papst aufgewertet. Vor diesem Hintergrund wird die Stellung des Diözesanbischofs im lateinischen Kirchenrecht in rechtsdogmatischer Sicht analysiert. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die theologischen und ekklesiologischen Grundlagen des Diözesanbischofsamtes nach dem CIC von 1983. Auf dieser Grundlage werden die kodikarischen Bestimmungen über den Diözesanbischof und sein Amt von der Bestellung des Amtsträgers bis zum Erlöschen des Amtes systematisch untersucht.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.12.2002
Obwohl der Rezensent Luger Müller dem Ergebnis von Georg Biers Analyse der rechtlichen Stellung von Diözesanbischofe im Großen und Ganzen zustimmt - nämlich dass der Papst große Vollmachten und die Bischöfe eine Art Beamtenstatus haben - ist er im Detail mit dessen Arbeit unzufrieden. Das ist vor allem an den Stellen der Fall, an den der Autor die Rechtslage nach Müllers Meinung einseitig aufarbeitet. Am meisten stört den Rezensenten aber, dass der Autor den auf verschiedenen kirchlichen Ebenen wichtigen Begriff der 'Communio' unzutreffend und nur bruchstückhaft interpretiert. Die Reduzierung, die der Autor hier vornehme, führe dazu, dass bei Bier "letztendlich nur die Hierarchie übrigbleibt". Dieser Umstand ist nach Müllers Meinung symptomatisch für die methodologische Schwäche dieses Buches.
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