Im Zentrum Friedrich Wolffs Untersuchung steht die juristische Vergangenheitsbewältigung nach dem 3. Oktober 1990. Er zeigt, wie sie mit allen - rechtlich oft hochproblematischen Mitteln vorangetrieben wurde - wie Straf-, Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialrecht in den Dienst der Delegimitierung des anderen deutschen Staats und aller seiner Funktionsträger gestellt wurden. Er nennt Zahlen und Fakten, und er beantwortet auch entscheidende Fragen nach der politischen Justiz in der DDR und ob sie ein Unrechtsstaat war.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.08.2005
Unbelehrbare SED-Genossen dürften an diesem Buch Friedrich Wolffs nach Einschätzung von Detlef Kühn Gefallen finden. Er selbst findet es dagegen eher unerfreulich. Er hält dem Autor, einem der bekanntesten Rechtsanwälte der DDR, vor, mit Klischees zu argumentieren: Das Recht der Bundesrepublik sei der DDR übergestülpt worden, West-Richter seien nach Art von Kolonialherren einmarschiert, ihre Urteile wegen Regierungskriminalität seien völkerrechtswidrig und so weiter. Zwar verkenne Wolff nicht, dass die von ihm so heftig gescholtene Rechtsprechung zur Regierungskriminalität, darunter die Todesschüsse an der Grenze, nur in 289 Fällen zu einer Verurteilung und nur in 203 Fällen zu einer Freiheitsstrafe geführt habe, die meist zur Bewährung ausgesetzt wurde. "Dass auch die Opfer des SED-Staats Ansprüche an die Rechtsordnung haben", so Kühn, "interessiert ihn nicht." Nicht nur in historischer Hinsicht hält der Rezensent das Buch für fragwürdig. Oft verlasse Wollf auch sein juristischer Scharfsinn.
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