Den Abgeordneten des Europäischen Parlaments wird zwar ein besonderer Status gewährt, mittels einer rechtsvergleichenden Analyse stellt Eva Uppenbrink jedoch fest, dass der Schutz der Abgeordneten in weiten Teilen vom mitgliedstaatlichen Recht abhängig und daher unterschiedlich ausgestaltet ist. So variiert die Entschädigung derart, dass ein in Spanien gewählter Abgeordneter monatlich 2.849,14 , ein in Italien gewählter Abgeordneter hingegen 10.643,04 erhält. Zielsetzung der Arbeit ist es, diese Behandlung rechtlich zu hinterfragen und konkrete Kriterien und Maßstäbe aufzustellen, denen der Status der Abgeordneten gerecht werden muss. Die Autorin kommt zu dem Fazit, dass die derzeitige Ausgestaltung einzelner Statusregelungen gegen die - umfassend hergeleiteten - Grundsätze der Unabhängigkeit und der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments sowie der Nichtdiskriminierung verstößt.
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