Corpus Iuris Civilis

Band III: Digesten 11-20. Text und Übersetzung
Cover: Corpus Iuris Civilis
C. F. Müller Verlag, Heidelberg 1999
ISBN 9783811484993
Gebunden, 661 Seiten, 198,38 EUR

Klappentext

Gemeinschaftlich übersetzt und herausgegeben von Okko Behrends, Rolf Knütel, Berthold Kupisch und Hans Hermann Seiler. Mit diesem Band wird die Übersetzung der Digesten um weitere zehn (der insgesamt 50) Bücher fortgeführt. Die Digesten ("geordnete Sammlung") bilden das Herzstück des Corpus Iuris Civilis, der römischen Rechtssammlung, die weltgeschichtliche Bedeutung erlangt hat. Sie bestehen aus Fragmenten rechtswissenschaftlicher Schriften von etwa 40 römischen Juristen der sogenannten klassischen Zeit von 100 v. Chr. bis 250 n.Chr. und wurden zusammen mit den Institutionen (Band I dieser Edition) Ende des Jahres 533 n. Chr. von dem oströmischen Kaiser Justinian in Kraft gesetzt. In den hier vorgelegten Büchern 11 - 20 geht es um auch heute noch zentrale Materien vor allem des Schuldrechts. Der Bogen spannt sich von den unterschiedlichen Typen der ungerechtfertigten Bereicherung über Leihe und Pfandverhältnis, Verwahrung, Auftrag und Gesellschaft bis hin zu Kauf und Miete, Pacht, Dienst- und Werkvertrag. Dazwischen finden sich vor allem Materien, die aus heutiger Sicht dem Vertretungsrecht, dem Recht der Geschäftsbesorgung und dem Recht der Verbürgung zuzurechnen sind; am Ende steht das Pfandrecht.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.07.2000

Michael Stolleis bespricht den Band zusammen mit den beiden ersten Teilbänden des `Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei`. Dabei widmet er dem `Corpus Iuris Civilis` allerdings den wesentlichen Teil der Besprechung.
1) `Corpus Iuris Civilis. Band III: Digesten 11-20` (C. F. Müller Verlag)
Der Rezensent verweist zunächst auf das Zustandekommen dieser juristischen Standardtexte, die bis weit in die Neuzeit eine entscheidende Rolle in der europäischen Rechtsgeschichte spielten - der Kaiser Justinian ließ die Texte im sechsten Jahrhundert nach Christius zusammenstellen. Dabei betont Stolleis, dass es sich hier um den dritten Band einer mehrbändigen Übersetzung römischer Rechtstexte handelt. Der erste Band erschien bereits 1990 und enthielt die `Institutionen`, der zweite Band mit den ersten zehn Büchern der `Digesten` war 1995 erschienen. Hier nun also die Bücher 11 bis 20 dieser Digesten. Stolleis erzählt noch einmal in einer für Laien verständlichen Weise, dass wohl kein Text außer der Bibel in der europäischen Geschichte öfter interpretiert wurde als diese römischen Rechtsregeln, deren Klugheit und Modernität er anhand einiger Beispiele darstellt. Er lobt auch in hohen Tönen die Übersetzung in ein flüssiges und heutiges Deutsch und ihre leichte Verständlichkeit.
2) `Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei`: `Prolegomena und `Teil I: Die Begründung des Sklavenstatus nach Ius Gentium und Ius Civile` (Franz Steiner Verlag)
Zu diesen beiden Bänden vermerkt Stolleis nur, dass sie auf ein Forschungsprojekt der Mainzer Akademie der Wissenschaften zurückgehen und in den `Prolegomena` Forschungssstand und Arbeitsprogramm präsentieren, während in Teil I Quellentexte vorgestellt und kommentiert werden. Dabei betont er, dass die Texte sich historisch über ein ganzes Jahrtausend von 500 vor bis 500 nach Christus erstrecken.
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