Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes - anders als verbreitet angenommen - eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.04.2012
Alexandra Kemmerer stellt Christoph Goos' "Rekonstruktion" des ersten Absatzes des ersten Artikels des Grundgesetzes vor und lobt sie als erhellende und inspirierende Arbeit. Der Bonner Verfassungsrechtler bewegt sich mit seiner ideengeschichtlichen Analyse in einer für sein Fach ungewöhnlichen Richtung, konstatiert die Rezensentin, denn die sei bislang sowohl in der Rechtsprechung als auch in ihrer Interpretation "vage" geblieben. Nach einer Untersuchung der Entwicklung des ersten Grundgesetzartikels aus der Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wendet sich der Autor den Quellen zu, die die Schaffung des Grundgesetzes dokumentieren, vor allem den Protokollen des Ausschusses für Grundsatzfragen, wie die Rezensentin erklärt. Maßgeblich in der Auswertung der Beiträge der Grundgesetzväter Theodor Heuss und Carlo Schmid kommt der Autor zu einer Interpretation der Menschenwürde als "innerer Freiheit" und erkennt hier - nicht wirklich "überraschend, wie Kemmerer anmerkt - einen "Gegenentwurf" zum Nationalsozialismus. Goos schreitet von hier aus, wenn mitunter auch etwas "eigenwillig und grobmaschig" gedanklich weiter zur seit 1945 entwickelten "universalen Menschenrechtskultur" und zur Entstehung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", so die Rezensentin weiter, die diese Studie insgesamt aber sehr überzeugend findet.
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