Andrea Esmyol

Geliebte oder Ehefrau?

Konkubinen im frühen Mittelalter. Diss.
Cover: Geliebte oder Ehefrau?
Böhlau Verlag, Köln - Weimar - Wien 2002
ISBN 9783412119010
Gebunden, 315 Seiten, 29,90 EUR

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 22.03.2003

Angelika Dörfler-Dierken lobt dieses Buch über frühmittelalterliche Konkubinate gleich in zweierlei Hinsicht. Zum einen zeige die Autorin, dass die in der historischen Literatur verbreitete Meinung falsch sei, wonach die Beziehungen von männlichen Herrschern zu unfreien oder "im Krieg erbeuteten Frauen" im frühen Mittelalter Ehen nahezu gleichberechtigt gewesen seien und die Frauen in solchen sogenannten "Friedelehen" also auch "ihr Glück" hätten finden können. "Mindestens ebenso interessant" findet die Rezensentin, dass die Kulturhistorikerin Esmyol, zum zweiten, nachgewiesen habe, dass die Idee der "Friedelehen" auf die 1920er Jahre zurückgehe und dem "zeittypischen Bild vom edlen Germanen" geschuldet sei, dem man "kein ordinäres Konkubinat" habe nachsagen wollen. Esmyols Studie sei also auch dieser "forschungsgeschichtlichen Dimension" wegen interessant. Weil das Buch nicht zuletzt auf die "Rechtssicherheit" hinweise, die die Institution Ehe einmal den Frauen gebracht hat, lobe dieses Buch, schreibt die Rezensentin abschließend, auf seine Weise also, an ihrem Ende, noch einmal die Ehe.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.06.2002

Neben der Ehe, bei der "Schutz und Gewalt" gegenüber der Frau per Kompensation vom Vater an den Bräutigam übergingen, gab es im Mittelalter das Rechtsinstitut des Konkubinats, eine eheähnliche Zweit-Verbindung, die jedoch "undotiert" war. "Germanophile" Forscher dieses Jahrhunderts, so der Rezensent Michael Borgolte, hatten eine dritte Form unterschieden, die sogenannte "Friedelehe", gleichfalls undotiert, jedoch mit unabhängigem Status der Frau. Die Existenz dieser Eheform versucht nun Andrea Esmyol zu widerlegen - und zwar "gründlich". Zugleich unternimmt sie es zu belegen, dass ein Konkubinat mit einer Frau freien Standes "ausgeschlossen" war. Dies hält der Rezensent jedoch, in dieser Strenge, für falsch, Belege des Gegenteils sind, wie er feststellt, bekannt, werden von der Autorin jedoch zugunsten normativer Texte übergangen.
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