Reinhart Binder (Hg.), Thomas Vesting (Hg.)

Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht

Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Cover: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht
C.H. Beck Verlag, München 2024
ISBN 9783406797941
Gebunden, 2354 Seiten, 269,00 EUR

Klappentext

Die Neuauflage des "Binder/Vesting" erläutert erstmals aktuell und umfassend den seit November 2020 geltenden Medienstaatsvertrag. In der Nachfolge des vormaligen Rundfunkstaatsvertrags schließt er neben dem bundesweit geltenden Rundfunkrecht auch das Recht der Telemedien (Online) ein, das nun auch um Regelungen zu Plattformen, Intermediären und Sharing-Diensten erweitert worden ist. Dargestellt und erläutert sind daneben auch der Rundfunkbeitrags-, der Rundfunkfinanzierungs- sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.06.2024

Insgesamt durchaus fragwürdig findet Rezensent  Jochen Zenthöfer, wie und vor allem auch von wem in dieser Veröffentlichung das Rundfunkrecht kommentiert wird. Denn an der umfangreichen Schrift, führt er aus, arbeiten eine ganze Reihe von ARD-Angestellten mit, was deshalb problematisch ist, weil Handbücher dieser Art gelegentlich auch in juristischen Verfahren eine Rolle spielen. Dass Menschen, die selbst vom Rundfunk abhängig sind, die Rechtsauslegung von Rundfunkfragen kommentieren, hat zumindest einen sonderbaren Beigeschmack, meint Zenthöfer. Und tatsächlich findet der Rezensent bei der genauen Lektüre des Buches eine ganze Reihe von Textstellen, die seiner Meinung nach Parteilichkeit nahelegen. Das beginnt, lernen wir, bei der Auswahl der berücksichtigten Sekundärliteratur und setzt sich in diversen Auslegungen fort, die stets eher die Interessen der Rundfunkanstalten als die der Beitragszahler zu berücksichtigen scheinen. Nicht alle Kommentierungen im Band sind parteilich, gesteht Zenthöfer ein, aber auch im Vergleich mit anderen Veröffentlichungen im Feld macht der Rezensent eine deutliche Bias zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, unter anderem in Passagen, die pauschal den Wert eines solchen medialen Angebots verteidigen. Insgesamt also eine problematische Veröffentlichung, so das Fazit.