Dieser Band vereinigt Beiträge von französischen und deutschen Historikern und Rechtshistorikern. Sie erörtern in einer vergleichenden Perspektive die Genese und Funktionen von Recht sowie die Bedingung von Recht im kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld der spätmittelalterlichen Stadt.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 13.10.2003
Sichtlich enttäuscht zeigt sich Michael Borgolte von dem durch Pierre Monnet und Otto Gerhard Oexle herausgegebenen Sammelband "Stadt und Recht im Mittelalter". Die erhofften "Aufschlüsse" über die Prägekraft der Rechtsgeschichte für die Gesamtdeutung des Mittelalters scheinen in den deutschen und französischen Beiträgen jedenfalls weitgehend ausgeblieben zu sein, hat der Rezensent bei der Lektüre doch vorwiegend mit Aufsätzen "ängstlicher Fachleute" zu tun gehabt. Unter den dem "Ethos des Spezialisten" verpflichteten Autoren finden allein Peter Schuster und Valentin Groebner lobende Erwähnung: Ersterer wende sich "pointiert gegen die modische Charakterisierung der vormodernen Gesellschaft durch eine angeblich weitverbreitete Gewaltdelinquenz", letzterer ersetze das Bild des "geschlossenen Rechtsraumes" der mittelalterlichen Stadt mit dem eines "Flickenteppichs von Sonderrechten".
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