Oliver Tolmein
Selbstbestimmungsrecht und Einwilligungsfähigkeit
Der Abbruch der künstlichen Ernährung bei Patienten im vegetative state in rechtsvergleichender Sicht: Der Kemptener Fall und die Verfahren Cruzan und Bland. Dissertation

Mabuse Verlag, Frankfurt am Main 2004
ISBN 9783935964739
Broschiert, 312 Seiten, 32,00 EUR
ISBN 9783935964739
Broschiert, 312 Seiten, 32,00 EUR
Klappentext
In der aktuellen Debatte um Sterbehilfe und Patientenautonomie am Lebensende wird betont, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt werden müsse. Der Autor zeigt am Beispiel der Wachkoma-Patienten, dass dieser Ansatz zu kurz greift, weil immer noch diskriminierende Vorstellungen über Behinderung die Debatte über den Abbruch von Behandlungen und das Leben und Sterben in Würde prägen.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.12.2004
Problematisch wird die Frage nach dem selbstbestimmten Sterben dann, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu artikulieren, zum Beispiel weil er im Wachkoma liegt. Wie Rezensent Michael Pawlik berichtet, behilft sich die deutsche Rechtssprechung in diesem Fall mit dem Konzept des "mutmaßlichen Willens" des Kranken, ein Konzept, das faktisch auf einer Wahrscheinlichkeitsrechnung beruht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof kann der mutmaßlichen Willen eines Kranken einen Behandlungsabbruch selbst dort rechtfertigen, wo der eigentliche Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat. In seiner Arbeit "Selbstbestimmungsrecht und Einwilligungsfähigkeit" weist Oliver Tolmein nach Ansicht Pawliks "überzeugend" nach, dass die Begründung des Bundesgerichtshofs in sich unschlüssig ist. Detailliert gibt Pawlik die Argumentation Tolmeins wieder, die darauf hinausläuft zu zeigen, dass der mutmaßliche Wille kein Wille, sondern reine Mutmaßung sei. Bei aller Zustimmung zu den Argumenten des Autors kommt der Rezensent nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, dass der Patient auch bei Tolmein einen fremdbestimmten Tod stirbt. Dennoch lobt er die Klugheit und die "höchst achtenswerten Motive" des Autors. Und er hält fest: "In jedem Fall steht mit Tolmeins Arbeit nun aber ein dickes Fragezeichen hinter der oft fraglos rezipierten These, die Selbstbestimmung des Patienten lasse sich durch die Wahrscheinlichkeitsrechnung des 'mutmaßlichen Willens' zur Geltung bringen."
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