Am Ende des Zweiten Weltkriegs blieb die juristische Verfolgung der Verbrechen, die während der deutschen Besatzung an der italienischen Zivilbevölkerung begangen wurden, stark eingeschränkt. Nur in einigen wenigen spektakulären Fällen wurde tatsächlich ermittelt. Die Alliierten verzichteten weitgehend darauf, die deutschen Täter zur Rechenschaft zu ziehen, und auch die Italiener beendeten diese Phase der Strafverfolgung - von wenigen Verurteilungen abgesehen - schon bald. Erst 1994 kam erneut Bewegung in die juristische Aufarbeitung, als im Palazzo Cesi in Rom, dem Sitz der italienischen Militärgeneralstaatsanwaltschaft, der sogenannte Schrank der Schande entdeckt wurde. Dort lagerten Hunderte von Gerichtsakten zu den zahlreichen zwischen 1943 und 1945 begangenen Kriegsverbrechen, die 1960 von der Militärgeneralstaatsanwaltschaft illegal archiviert worden waren. Die Gründe für die eingeschränkte, verzögerte und schließlich verweigerte Gerechtigkeit lagen unter anderem in der Staatsräson, dem Schutz der italienischen Kriegsverbrecher und einer militärischen Kultur, die weder der Verteidigung der Zivilbevölkerung im Krieg Priorität einräumte, noch bereit war, die Immunität der Uniformierten infrage zu stellen.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.03.2026
Einem schwierigen Thema der italienischen Justizgeschichte widmet sich dieses Buch, erläutert Rezensent Lutz Klinkhammer. Im Jahr 1960 wurden zahlreiche Verfahren, die deutsche Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg aufarbeiten sollten, widerrechtlich eingestellt, erst in den 1990er Jahren wurden die weggesperrten Akten im sogenannten "Schrank der Schande" wiedergefunden, woraufhin eine Reihe von Fälle wiederaufgenommen wurden, in teilweise spektakulären Prozessen. Das Buch ist zweigeteilt, Paolo Pezzino, Historiker, widmet sich den juristischen Bemühungen der Nachkriegszeit, über die Verfahren seit den 1990ern schreibt Marco de Paolis, ein Militärstaatsanwalt, der an den entsprechenden Prozessen selbst beteiligt war. Klinkhammers Besprechung konzentriert sich vor allem auf diesen zweiten Abschnitt, in dem unter anderem der Fall Erich Priebke geschildert wird - ein NS-Täter, der in den Neunzigern in Argentinien aufgespürt und nach Italien ausgeliefert wurde. Allerdings, wundert sich Klinkhammer, wird in diesem Buch nicht erwähnt, dass die späten Prozesse ansonsten in Abwesenheit der Angeklagten durchgeführt wurden, da Deutschland die Beschuldigten nicht nach Italien auslieferte. Insgesamt versteht sich dieses vom Rezensent wertungsfrei aber interessiert besprochene Buch als Aufforderung zu einer besseren Erinnerungspolitik, die Justizskandale wie die jahrzehntelange Nichtverfolgung von Kriegsverbrechen in der Zukunft verhindern soll.
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