Eine prominente Reihe literarischer Vergewaltigungsfälle seit dem 17. Jahrhundert wird aus dem Horizont der Rechts- und Kulturgeschichte literaturgeschichtlich analysiert.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.12.2005
Gesa Dane lotet in ihrer Studie zu Vergewaltigung in der Literatur einen "Grenzbereich" zwischen Literatur- und Rechtswissenschaft aus, stellt Alexander Kosenina interessiert fest. Die Autorin untersucht dabei verschiedene literarische Fälle wie "Emilia Galotti" oder "Die Marquise von O..." im Licht der damaligen Rechtsprechung und grenzt damit "klar und deutlich" die "Deutungsspielräume" ein, was als Verführung und was als Vergewaltigung zu gelten hat, so der Rezensent eingenommen. Er preist die "Sorgfalt", mit der Dane "alle Umstände" und rechtlichen Voraussetzungen prüft, wobei sie lediglich die Rechtsprechung in Oberitalien, wo "Die Marquise von O..." spielt, nicht berücksichtigt, was der Rezensent schade findet. Sonst aber, versichert Kosenina, gibt es kaum etwas, was der "Aufmerksamkeit der Autorin entgeht", und er lobt ihre "umsichtige Spurensuche" innerhalb der sich historisch wandelnden Rechtsprechung. Als "wohltuend" hebt der Rezensent auch Danes deutliche Ablehnung von allzu drastischen Schilderungen von Vergewaltigungen in der zeitgenössischen Literatur hervor und er schließt sich ihrer Bevorzugung einer "sensibleren Auseinandersetzung" mit dem Thema an. Vor allem aber begrüßt es Kosenina, dass nach dieser Studie eine unschuldige Interpretation des berühmten Goethe-Gedichts vom "Heideröslein" nun nicht mehr möglich ist, sondern ganz klar als Tatbestand der Vergewaltigung zu gelten hat.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 27.09.2005
Rezensent Thomas Weitin konstatiert zunächst einen Zustand umfassender Verrechtlichung der Gesellschaft, mit dem in den Geisteswissenschaften ein anhaltendes Interesse an rechtsgeschichtlichen Fragestellungen einhergeht. In diesen Kontext sieht er auch Gesa Danes "lesenswerte" Studie zur Rechts- und Literaturgeschichte des Vergewaltigungsdelikts. Wie er ausführt, bildete Vergewaltigung erst seit der Aufklärung einen eigenständigen Tatbestand, während sie davor vor allem als Angriff auf die Ehre der Betroffenen und vor allem ihrer männlichen Angehörigen begriffen wurde. Im literarischen Text ermögliche das Medium Ehre den Zugang zu den psychosozialen Leiden der Opfer und lasse individuelle Verlusterfahrungen über die Tabuisierung des Geschehens hinweg kenntlich werden, was Dane an diversen Texten exemplarisch zeige. Weitin hebt hervor, dass sich die Autorin gegen die diskursanalytische Degradierung literarischer Texte zu bloßen Exempeln vorgängiger Zusammenhänge wendet, um die Eigengesetzlichkeit des Literarischen deutlich zu machen. Einen neuen Ansatz bleibt sie nach Ansicht Weitins aber schuldig.
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