Gabriele Löschper

Bausteine für eine psychologische Theorie richterlichen Urteilens

Cover: Bausteine für eine psychologische Theorie richterlichen Urteilens
Nomos Verlag, Baden-Baden 1999
ISBN 9783789057908
Broschiert, 383 Seiten, 44,99 EUR

Klappentext

Die kriminologische Analyse der strafrichterlichen Urteilsbildung wäre ohne Berücksichtigung der psychologischen Ebene unvollständig. Eine kritische Bestandsaufnahme der bisherigen rechtspsychologischen Forschung zum richterlichen Urteilen zeigt, daß eine kognitivistische und individualistische Betrachtung vorherrscht, die strafrichterliches Urteilen als Vorgang der Abbildung von Realität und Verarbeitung von Informationen auffaßt. Die Arbeit stellt dieser Sichtweise Theoriemodelle und Studien aus verschiedenen Disziplinen (Sozialpsychologie, Linguistik, Rechtswissenschaft) gegenüber, die Konstruktionsprozesse im Strafprozeß fokussieren. Die so entworfene Skizze einer psychologischen Theorie erfaßt einerseits die Struktur des richterlichen Urteilens und enthält auch ein Konzept des Richters als darin aktiv handelndem Akteur. Dabei weist sich strafrichterliches Urteilen als sozial regulierte Narrations- oder Diskurspraxis aus, mittels der im täglichen Handeln der Richter soziale Strukturen hergestellt und reproduziert werden.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.11.2000

Milos Vec bespricht ein Buch, das sich mit diskursanalytischen Theorien richterlichen Urteilens befasst. Die Autorin interessiere sich weder für staats-, verwaltungs- und zivilrechtliche Belange noch versuche sie, die theoretische Einführung zu ästhetischen bzw. moralischen Urteilen auszuweiten, bemerkt der Rezensent. Die Autorin stelle die These auf, dass allein die Sprache sowohl "Kriminalität" im Strafprozess fassbar macht als auch die "Zuschreibung von Verantwortung" in ihr stattfindet. Dabei stimmt der Rezensent der Einschätzung der Autorin zu, dass auch das Schweigen, von dem der Angeklagte mit Recht Gebrauch machen kann, "in der Praxis als Schuldeingeständnis" aufgefasst wird und somit für die Urteilsfindung relevant ist. Obwohl er findet, dass mitunter "Naheliegendes zu umständlich" nachgewiesen wird, und er bedauert, dass die Autorin sich nicht auf "konkrete Bestimmungen von Strafprozessordnungen" bezieht, lobt er das Buch dennoch als "wichtigen Baustein" und schätzt das "heuristische Potential der sozialpsychologischen" Perspektive als äußerst hoch ein.
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