Unter welchen Bedingungen dürfen Gerichte in Deutschland digitale Anwendungen zur Entscheidungsfindung einsetzen? Das Werk zeigt die engen Grenzen und einen Lösungsweg hierfür auf. Neben rechtstheoretischen und durch die computerspezifische Arbeitsweise gesetzten Grenzen ist der durch das Grundgesetz und das Europarecht abgesteckte Rechtsrahmen zu beachten. Im Zentrum der Bearbeitung steht die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, die durch den Technikeinsatz nicht infrage gestellt werden darf. Zur Auflösung des daraus resultierenden Konflikts wird ein Zertifizierungsverfahren für determinierte Programme vorgeschlagen. Schließlich werden konkrete Anwendungsbeispiele beleuchtet.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.03.2021
Rezensent Jochen Zenthöfer liest Christoph Rollbergs Problematisierung von "Legal Tech" in Zivilprozessen mit Gewinn. Wo die Chancen, wo die Grenzen der computergestützten Justiz sind, kann ihm der Autor aufzeigen. Rollbergs Idee einer Zertifizierung algorithmischer Anwendungen im Rechtssystem gegen die ungehemmte Autonomisierung der Maschinen findet Zenthöfer richtig. Ebenso die Warnung des Autors, dass das Recht auf einen "menschlichen Richter" niemals kassiert werden dürfe.
Robert Seethaler: Die Straße Die Straße ist nicht im Zentrum der Stadt und nicht an ihrem Rand. Versteckt liegt sie irgendwo dazwischen. Kein Besucher würde sich dorthin verirren, und doch passiert in… Nelio Biedermann: Lázár Alles beginnt, sogar das Ende, als Lajos von Lázár, das blonde Kind mit den wasserblauen Augen, zur Welt kommt. Seinem Vater, dem Baron, wird der Sohn nie geheuer sein, als… Lukas Rietzschel: Sanditz Ein imposantes Bild der deutschen Gesellschaft - von der DDR bis in die GegenwartSanditz, eine Kleinstadt am Rande der Republik. Hier leben alte Offiziere, Bürgerrechtler,… Elizabeth Strout: Erzähl mir alles Aus dem Englischen von Sabine Roth. Elizabeth Strout kehrt zurück in die Küstenstadt Crosby in Maine - zu ihren Heldinnen Lucy Barton und Olive Kitteridge. Es ist Herbst…