Arnd Uhle untersucht das Verhältnis von freiheitlichem Verfassungsstaat und kultureller Identität, das bislang kaum wenn, dann lediglich partiell erforscht wurde. Der Autor beleuchtet die Relevanz der kulturellen Identität für Entstehung, Gestalt und Fortbestand des freiheitlichen Verfassungsstaates aus verfassungstheoretischer, aus verfassungsrechtlicher und schließlich aus europarechtlicher Perspektive. Bereits aus verfassungstheoretischer Sicht ergibt sich dabei, daß die kulturelle Identität gleichermaßen Entstehungs- wie auch Geltungsbedingung freiheitlicher Verfassungsstaatlichkeit ist, weil der freiheitliche Staat in vielfältiger Weise an die kulturelle Identität anknüpft.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.11.2005
Kritisch geht Rezensent Horst Dreier mit Arnd Uhles umfangreicher juristischer Habilitationsschrift über die Rolle der kulturellen Identität bei der Ausbildung des modernen Verfassungsstaat ins Gericht. Schon Uhles Definition von kultureller Identität ist Dreier zu vage. Bedauerlich findet er, dass das Buch den komplexen sozialen, politischen, ökonomischen, ethischen und psychologischen Elementen und Voraussetzungen der Identitätsbildung nicht näher nachspürt. Stattdessen rücke Uhle zunächst die außerrechtlichen Voraussetzungen gelingender Verfassungsstaatlichkeit in den Blickpunkt: die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Freiheit, der Verfassungskonsens und die Verfassungserwartungen, das Menschenbild des Grundgesetzes und so weiter - Leitworte, die Uhle zwar in "epischer Breite" und "mit vielen Redundanzen" erläutere, die für Dreier aber "substanziell eher blass" blieben. Auch dass Uhle bei seinen Ausführungen über die Entstehung des Verfassungsstaates äußert stark auf die Bedeutung des Christentums abhebt, kann Dreier so nicht stehen lassen. Er bestreitet nicht, dass das Christentum ein bedeutsamer Kulturträger der europäischen Geschichte einschließlich der Verfassungsgeschichte ist. Aber alle zentralen Elemente des Verfassungsstaates dem Christentum zuzurechnen, hält er für irreführend und falsch. Zweifelhaft erscheint ihm zudem Uhles konservative These von der Verfassungsgebung als einer Form der Fortführung von Tradition und nicht des revolutionären Neubeginns.
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