Rolf Bossi

Halbgötter in Schwarz

Deutschlands Justiz am Pranger
Cover: Halbgötter in Schwarz
Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2005
ISBN 9783821856094
Gebunden, 280 Seiten, 22,90 EUR

Klappentext

Nach über 50 Jahren als Strafverteidiger rechnet Rolf Bossi ab: Etwas ist faul im vermeintlichen Rechtsstaat Deutschland. Vor allem bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder Raub schreien die Mängel der Strafprozessordnung zum Himmel. Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterlichen Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer, die ohnmächtig den Mühlen einer Justiz ausgeliefert sind, die noch heute von dem Rechtsverständnis der Nazi-Zeit geprägt ist.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.04.2005

Rolf Bossi, der Münchener Prominentenanwalt, ist mittlerweile 82 Jahre alt und verfügt über eine fünfzigjährige Berufserfahrung. Dennoch ist ein erfahrener Verteidiger nicht automatisch ein guter Ankläger, findet Gerd Roellecke. Wen klagt Bossi an? Die Gerichte, die deutschen Richter - ein Angriff, den die Justiz Roellecke zufolge auch aushalten kann. Der Rezensent will dabei zwei Argumentationsebenen unterschieden wissen: auf der einen Ebene wirft Bossi den Gerichten (alle sieben Fallbeispiele stammen aus Bossis eigenem Erleben als Strafverteidiger) Rechtsbeugung vor; Roellecke findet dies ein unangemessenes Wort für den Tatbestand von Fehlurteilen, die seines Erachtens mit kulturellen Differenzen zu tun haben. Ihm fehlen die Kriterien für den Tatbestand einer Rechtswidrigkeit von Seiten der Richter. Darum bemühe sich Bossi aber nicht, lautet Roelleckes Vorwurf. Den Grund dafür sieht er auf der zweiten Argumentationsebene, bei der Bossi die deutschen Gerichte pauschal für die fehlende Ahndung des Unrechts der NS-Justiz verurteilt. Den Richterstand insgesamt deshalb als unantastbar zu schelten, findet Roellecke "weder stil- noch geschichtsbewusst". Ihm drängt sich der Eindruck auf, der Autor wolle sich mit der Berufung auf das NS-Justizunrecht "das Geschäft erleichtern".
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