Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Der landständischen Verordnung ging es nicht um die Konsolidierung eines "modernen" Staates, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.04.2000
Karl Otmar Freiherr von Aretin findet diese Arbeit nur halbgelungen. Die Frage, wen die landständischen Verordnungen eigentlich vertreten haben - nur die privilegierten Schichten, aus denen die Angehörigen der Vertretung selbst kamen oder das ganze bayerische Volk (als eine Art Vorstufe des Parlaments) - sieht er nur unvollständig untersucht. Die Autorin scheint letzterem zuzuneigen, da die Verordnung mehrfach verhindert hat, dass einzelne Kurfürsten das Land einfach "tauschten". Max Emanuel (1662-1726) etwa wäre nämlich lieber König von Belgien oder Mailand gewesen als Kurfürst von Bayern. Aretin zeichnet die Untersuchungen der Autorin zu diesem Thema zustimmend nach. Dass sie aber die enormen Schulden mancher Kurfürsten ganz außer Acht gelassen hat, findet der Rezensent "unbegreiflich". Denn gerade die Schulden - die offenbar immer die Vertretung abbezahlt hat - hätten die Kurfürsten gezwungen, von solchen Tauschgeschäften Abstand zu nehmen.
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