Klappentext
Friedrich Wolff schreibt über Prozesse aus einem halben Jahrhundert. Die waren von sehr unterschiedlicher Natur. Sie fanden vor Gerichten der DDR, der BRD und schließlich im vereinten Deutschland statt. "In vielen Urteilen, in denen ich Freisprüche beantragt hatte, sprach das Gericht schuldig. Der Prozess war verloren. Jahrzehnte später wurden die Urteile aufgehoben, der Prozess war gewonnen. Gewonnen? Das endgültige Urteil in politischen Prozessen fällt die Geschichte", schreibt Wolff in seinem Vorwort. Insofern verweist der Titel nicht nur souverän und selbst-ironisch auf das Autobiografische des Textes, sondern auch auf das Bleibende: Es handelt sich um populär dargestellte deutsche Rechtsgeschichte aus erster Hand.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.04.2009
In Friedrich Wolffs vertrauter Haltung des Parteigehorsam bei gelegentlicher Offenheit sieht Wolfgang Schuller hier die DDR-Strafgerichtsbarkeit dargestellt. Offenheit führt bei diesem Autor allerdings nicht dazu, dass der Rezensent angesichts der mitunter einschläfernden Prozess-Schilderungen erschüttert ist. Über dergleichen Inhalte ist er längst informiert. Aus den Schuhen haut Schuller, dass Friedrich Wolff all das für normal hält, "oft sogar billigt". Die Entführung Heinz Brandts durch die DDR-Justiz etwa. Hinzu kommen für Schuller Halb- und Unwahrheiten und absichtliches Verschweigen bezüglich des "Rechtswesens" in der DDR. Wolffs Darstellung von Prozessen der "jetzigen deutschen Justiz" dagegen langweilt Schuller in ihrer "wenig erhellenden" Ausführlichkeit.
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