Der Allgemeine Teil des Völkerstrafrechts. Ansätze einer Dogmatisierung. Habil.

Duncker und Humblot Verlag, Berlin 2002
Wer versucht, einen Beitrag zur Dogmatisierung des "Allgemeinen Teils" des Völkerstrafrechts zu leisten, muss sich zunächst in der völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung und den Kodifikationen auf die Suche nach "allgemeinen Grundsätzen" (general principles) begeben. Erst eine solche Grundlagenforschung wird zu einer erschöpfenden Systematisierung bestimmter "AT-Regeln" führen, die tatsächlich den Namen "Völkerstrafrecht" verdient und nicht nur Versatzstücke einer bestimmten nationalen Dogmatik darstellt. Freilich ist der Weg von den Grundlagen - den systematisierten "AT-Regeln" - zu einer entwickelten oder gar ausgefeilten völkerstrafrechtlichen Dogmatik des Allgemeinen Teils weit. Zunächst muss man sich deshalb mit Ansätzen begnügen, indem die relevanten Sachbereiche eines "völkerstrafrechtlichen AT", vor allem die Beteiligungslehre, einschließlich der Sonderfigur der Vorgesetztenverantwortlichkeit, dogmatisiert werden. Dabei wird neben der deutschen insbesondere die spanische, französische und angloamerikanische Strafrechtslehre berücksichtigt.

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